Fotomontage: Energiepreise, Gasumlage, Gaspreis
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Gasumlage, Preisdeckel und Co: Was wir wissen und was nicht

Gasumlage, Preisdeckel und Co: Was wir wissen und was nicht

Wie können die Gas-Importeure vor dem Bankrott gerettet werden? Und wie können gleichzeitig die Kosten für Bürgerinnen und Bürger erträglich bleiben? BR24 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Energiekrise.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Eigentlich soll die Gasumlage den deutschen Gas-Zulieferern wie Uniper dabei helfen, die gestiegenen Gaspreise auf dem Weltmarkt zu stemmen, damit sie nicht pleitegehen. Denn wenn die Zulieferer bankrott sind, können auch die kommunalen Versorger ihre Kundschaft nicht mehr beliefern.

Das zu verhindern hat laut Bundesregierung oberste Priorität. Welche Faktoren jetzt eine Rolle spielen und welche politischen Optionen es gibt, scheint sich jeden Tag zu wandeln. BR24 hat die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengestellt und aktualisiert den Artikel fortlaufend.

Kommt jetzt die Gasumlage oder nicht?

Nach der Meinung von Experten kommt sie eher nicht. "Die Gasumlage liegt auf dem Sterbebett", schätzt beispielsweise Jochen Homann die Lage ein. Er ist der ehemalige Vorsitzende der Bundesnetzagentur, die für die Netzversorgung in Deutschland zuständig ist. Die Frage sei nur, ob sie noch vor dem 1. Oktober der Vergangenheit angehört, oder ob sie zumindest für einen kurzen Zeitraum gültig ist, so Homann. Aber "mittelfristig dürfte die Gasumlage komplett wegfallen", da ist er sich sicher.

Nach aktuellem Stand möchte die Bundesregierung noch im Laufe der letzten Septemberwoche Entscheidungen treffen, so sagte es zumindest die Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in der Fernseh-Talkshow "Maischberger" am Mittwochabend. Es sei klar, "dass wir bis Ende dieser Woche eine Lösung haben werden, was die Frage der Gasumlage angeht, und was haben wir stattdessen.“ Ob die Ampel-Koalition einen Gaspreisdeckel beschließen wird, ließ Göring-Eckart offen.

Was passiert, wenn die Gasumlage nicht kommt?

Wenn die Gasumlage nicht kommt, müssten allerdings die Eigentümer der Unternehmen für die Mehrkosten der Beschaffung des Gases aufkommen. Diese Mehrkosten dürften sich laut Schätzungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf mehr als 60 Milliarden Euro belaufen.

Die größten finanziellen Probleme haben drei große Energielieferanten, die bis Anfang des Jahres einen Hauptteil ihrer Einnahmen aus russischem Gas erzielt haben: Sefe (ehemals Gazprom Germania), Uniper und VNG. Die ersten beiden liegen schon zu großen Teilen in staatlicher Hand. Über VNG wird aktuell noch verhandelt. Das bedeutet: Wenn die Gasumlage fällt, müssten die 60 Milliarden Euro größtenteils aus bereits existierenden staatlichen Geldern finanziert werden. Welche Töpfe dafür hergenommen werden, ist noch nicht geklärt.

Falls die Gasumlage doch kommt: Wann und für wen?

Geplant war eigentlich der 1. Oktober als Starttermin. Dieser Termin scheint sich jetzt aber nach hinten zu verschieben. Ab diesem Zeitpunkt sollten auf jede Kilowattstunde verbrauchten Gases 2,149 Cent zusätzlich gezahlt werden. Die Gasumlage ist also wie eine zusätzliche Steuer zu verstehen, die von allen Haushalten und Unternehmen gezahlt werden muss, die Gas verbrauchen.

Anfangs waren Fernwärme-Kundinnen und -Kunden, die Gas über Fernwärmeleitungen beziehen, noch ausgenommen von der Gasumlage. Das wurde allerdings nachträglich geändert. Fernwärme wird laut Bundeswirtschaftsministerium im Schnitt zu gut 46 Prozent aus Gas produziert.

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Was genau soll die Gasumlage eigentlich bringen?

Weil die Gaslieferungen aus Russland eingestellt sind, müssen die Gasversorgungs-Unternehmen – also beispielsweise Uniper oder Sefe – andere Quellen anzapfen. Dieses nicht-russische Gas ist allerdings deutlich teurer, weshalb die Unternehmen fürs Einkaufen auf den Energiemärkten viel mehr Geld ausgeben müssen als vorher eingeplant - eben die von Bundeswirtschaftsminister Habeck geschätzten rund 60 Milliarden Euro Mehrkosten.

Etwa die Hälfte davon (circa 34 Milliarden Euro) sollten durch die Gasumlage wieder eingenommen werden. Woher die andere Hälfte kommen sollte, ist offen. Detlef Fischer vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (vbew) sagt dazu, die Gasumlage würde bei weitem nicht ausreichen, um die Mehrkosten abzudecken.

Wie hoch wäre die Gasumlage?

Die Höhe der Gasumlage wurde errechnet, indem die angemeldeten Mehrkosten für die Beschaffung durch alle Abnehmer geteilt werden. Herauskommen dann 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt aber noch die Mehrwertsteuer von sieben Prozent, weshalb die Gasumlage letztlich bei 2,88 Cent je Kilowattstunde brutto liegen würde. Hinzu käme noch die Gasspeicherumlage. Sie würde 0,059 Cent je Kilowattstunde kosten.

Allein durch die Gasumlage kämen also auf einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Mehrkosten von 484 Euro im Jahr zu, plus Mehrwertsteuer. Das haben Berechnungen der Vergleichsportale Check24 und Verivox ergeben.

Warum habe ich noch keinen Brief von meinem Energieanbieter bekommen?

Einige Stadtwerke und Nahversorger haben bereits Briefe an ihre Kundschaft verschickt, in denen die Erhebung der Gasumlage und in vielen Fällen auch die angehobenen Preise für Erdgas je Kilowattstunde angekündigt werden – andere noch nicht. Das hängt von den jeweiligen Versorgern ab.

Detlef Fischer vom vbew sagt dazu: "Die Versorger, die früher als konservativ und teuer galten, sind jetzt die, die noch genügend Vorräte haben und entsprechend die Preise noch nicht anheben müssen." Allerdings geht Fischer davon aus, dass über kurz oder lang alle Versorger diese Briefe verschicken müssen, je länger die Preise auf den Gasmärkten so hoch sind wie aktuell.

Wer sich unsicher ist, ob die aktuelle Abschlagszahlung noch ausreicht und ob der eigene Energie-Zulieferer auch die Preise demnächst anhebt, sollte sich direkt an die Kundenbetreuung seines Versorgers wenden. Generell gilt: Um die Versorgungspreise erhöhen zu dürfen, müssen die Versorger das sechs Wochen vorab ankündigen. Wer also Ende September einen Brief bekommt, darf zur Weihnachtszeit mit der höheren Abschlagszahlung rechnen.

  • Zum Artikel: "Kunden ohne Geld - Für Bayerns Energieversorger wird es eng"

Wie unterscheiden sich Gasumlage und Gaspreisdeckel voneinander?

Während die Gasumlage die Zulieferer entlasten soll, wird zeitgleich ein Gaspreisdeckel (oder auch eine Gaspreisbremse) diskutiert. Die beiden Instrumente sind allerdings zunächst unabhängig voneinander, weil der Deckel nicht die Gaszulieferer, sondern die Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten würde.

Die 16 Ministerpräsidenten forderten nach ihrer stundenlangen Sitzung am 28. September vom Bund die schnelle Einführung eines umfassenden Preisdeckels für Strom, Gas und Wärme für Haushalte und Firmen. "Aller Voraussicht nach wird dies im dreistelligen Milliardenbereich liegen", sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Sie mahnte aber auch, dass der Schaden für die Wirtschaft deutlich größer wäre, gäbe es jetzt keine Unterstützung für Unternehmen und Haushalte.

Wie könnte ein Gaspreisdeckel oder eine Gaspreisbremse aussehen?

Das entsprechende Konzept, das laut Jochen Homann, dem ehemaligen Vorsitzenden der Bundesnetzagentur, schon länger auf europäischer Ebene und auch in der Bundesregierung diskutiert wird, sieht folgendes Beispiel-Modell vor: Wenn eine Familie pro Jahr 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, dann könnte sie mit dem Gaspreisdeckel die ersten 15.000 Kilowattstunden (75 Prozent) zu einem "gut verträglichen" Preis beziehen, der den bisherigen Ausgaben nahekommt. Für die restlichen 5.000 Kilowattstunden müsste der Haushalt allerdings den aktuell regulären Preis zahlen.

Dieses Modell würde allerdings bedeuten, dass der Staat für die ersten 15.000 Kilowattstunden die Kostendifferenz zwischen dem geförderten Preis und dem realen Marktpreis des Gases übernimmt und an den Versorger zurückzahlt. Neben dem bürokratischen Aufwand ist auch die Kostenfrage hierzu noch völlig ungeklärt. Die Gegenfinanzierung könnte zum Beispiel eine Mischung aus einem Solidaritätsbeitrag, dem Abschöpfen der unerwarteten Gewinne der Stromerzeuger und von Haushaltsmitteln des Bundes sein.

Welche Alternativen zur Gasumlage gäbe es, um die Gasversorger zu stützen?

Eine naheliegende Variante wäre es, ein Sondervermögen für die Gas-Zulieferer bereitzustellen - ahnlich, wie die Bundesregierung es im Frühjahr bei der Bundeswehr getan hat. Damit allerdings würde die Schuldenbremse ein weiteres Mal umgangen werden, was der Finanzminister bislang verhindern will.

Eine weitere Option wäre eine Rückfinanzierung der zusätzlichen Beschaffungskosten über den Bundeshaushalt. Also aus den Mitteln, die der Staat ohnehin aus Steuereinnahmen generiert und in seinem Haushaltsplan auf die verschiedenen Ministerien verteilt. Für diese Idee gibt es unter anderem Stimmen bei den Grünen. Allerdings soll der noch bestehende "Puffer" schon für das dritte Entlastungspaket hergenommen werden. Eine Gegenfinanzierung für Gas würde den Rahmen laut Bundesfinanzministerium sprengen.

Als dritte Option bliebe, die gesetzliche Schuldenbremse ganz bewusst auszusetzen und wieder Kredite aufzunehmen. Eigentlich soll die Schuldenbremse aber verhindern, dass die Staatsverschuldung auf über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigt.

Sind Entlastungen geplant, um Privatkunden zu unterstützen?

Schon vor einigen Wochen hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket beschlossen, mit dem gerade Haushalten mit kleinem Einkommen geholfen werden soll, die steigenden Energiepreise zu stemmen. Außerdem soll das Wohngeld angehoben werden und es wird neben der einmaligen Energiepreispauschale auch über ein Energiegeld nachgedacht.

Wer seine Energie-Rechnung nicht zahlen kann, soll zudem rechtlich besser geschützt werden. Das versprach Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke Ende September. Niemand dürfe ohne eigenes Verschulden "lebenswichtige Verträge" oder seine Wohnung verlieren.

  • Zum Artikel: "Wenn der Gaspreis steigt: Tipps für Eigentümer und Mieter"

Bislang ist es so, dass die Versorgung mit Gas oder Strom dann gesperrt werden kann, wenn jemand mit zwei Abschlagszahlungen von mindestens 100 Euro insgesamt in Zahlungsverzug ist. Dann allerdings muss der Versorger vorher eine Ratenzahlung anbieten und eine Schonfrist von vier Wochen ab der Ankündigung einräumen.

Wie lange muss ich mit diesen Preissteigerungen rechnen?

Bislang ist das nicht vorherzusehen, es gibt nur Mutmaßungen. Da aktuell die Energiepreise – also nicht nur für Gas, sondern auch für Strom und Öl – nach oben schnellen, hat das auch mittel- bis langfristige Auswirkungen auf die Produktion in der Industrie und damit auf die Preise von Lebensmitteln und allen anderen Gütern. Insofern ist vorerst nicht mit sinkenden Preisen im Allgemeinen zu rechnen.

Der ehemalige Vorsitzende der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte BR24 gegenüber: "Wir müssen mit hohen Preisen rechnen, bis der Wegfall der russischen Gaslieferungen vollständig aufgefangen und durch andere Energieträger ausgeglichen ist." Diese Lücke zumindest notdürftig zu füllen werde noch mindestens bis nach dem Winter 2024 dauern, so Homann. "Wenn wir es bis dahin schaffen, mit Einsparungen und Zukäufen von Gas aus dem Ausland durchzukommen, dann haben wir viel erreicht."

Gas jedenfalls werde noch länger einer der wichtigsten Energieträger in Deutschland bleiben. Denn bis der Umstieg auf Wasserstoff geschafft ist, werde seiner Einschätzung nach noch deutlich mehr Zeit vergehen.

Was ist mit den Unternehmen? Wie werden sie unterstützt?

Zur Unterstützung der Unternehmen im Land sind zwar weitere staatliche Hilfen geplant, aber bislang keine Ausnahmen von der Gaspreis-Anhebung. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es hierzu Ende September, die Wirtschaftshilfen würden "in die Milliarden gehen vom Volumen her". Im Gespräch sind fünf Milliarden Euro. Vor allem seien Hilfen für den Mittelstand geplant. Die dafür zuständige Gaspreiskommission der Regierung will bis Ende Oktober ihre Pläne vorlegen.

Zudem tagt noch Ende September der EU-Energieministerrat in Brüssel. Von dort werden auch Vorgaben erwartet, die dann auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen.

Für die bayerischen Unternehmen hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein eigenes Entlastungspaket angekündigt. Damit sollen notleidende mittelständische Betriebe auf einen Fonds in Höhe von 500 Millionen Euro als Bürgschaft zurückgreifen können. Zum anderen kündigte Söder an, weitere 500 Millionen Euro in einen Härtefallfonds zu investieren, der "insbesondere für Vereine, für soziale Infrastruktur, für Pflegeeinrichtungen" gedacht ist.

Einige Unternehmen versuchen aktuell auch, wieder Kurzarbeitergeld zu beantragen, wegen der steigenden Energiekosten. Das ist nach aktuellem Stand allerdings nicht möglich, weil dieses Szenario nicht zu den "unabwendbaren Ereignissen im Sinne gesetzlicher Regelungen" gehört. Möglich würde das erst, wenn die Gaslieferungen an die Unternehmen rationiert würden.

Müssen Öl-Kunden mit einer ähnlichen Entwicklung rechnen?

Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die Öl für Wärme und Licht benötigen, müssen aktuell einiges schultern. Die Preise sind auch auf den Ölmärkten stark gestiegen und wer seine Tanks auffüllen lassen will, muss dafür ziemlich viel Geld hinlegen. Deshalb schlägt das ifo-Institut vor, statt nur Gaskunden zu unterstützen, allen Menschen mit einem Energiegeld unter die Arme zu greifen.

  • Zum Artikel: "Heizöl und Pellets: Jetzt kaufen oder warten?"

Mit einem Ausbleiben von Öllieferungen ist allerdings bislang nicht zu rechnen, schätzt der ehemalige Vorsitzende der Bundesnetzagentur, Homann. Statt über eine russische Pipeline komme das Öl eben jetzt mit Schiffen in Deutschlands Häfen an. Das treibe zwar auch die Preise nach oben, die Versorgung selbst sei dadurch aber nicht gefährdet.