Riesengrundstück, aber abgelegen. Wer hier viel Grundsteuer zahlen muss, sollte ein Einspruchsrecht haben, findet der Bundesfinanzhof.
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Riesengrundstück, aber abgelegen. Wer hier viel Grundsteuer zahlen muss, sollte ein Einspruchsrecht haben, findet der Bundesfinanzhof.

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Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert Widerspruchs-Option

Der Bundesfinanzhof fordert mehr Rechte für Immobilien- und Grundstücksbesitzer. Bei steigenden Hebesätzen sollten Eigentümer nachweisen dürfen, dass der tatsächliche Wert ihres Grundstücks nicht so hoch ist, wie das Finanzamt festgestellt hat.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Bisher ist es sehr schwierig, sich gegenüber Erhöhungen bei der neuen Grundsteuer zu wehren, auch wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen. Der Bundesfinanzhof (BFH) fordert nun ein Einspruchsrecht bei deutlich abweichenden Neubewertungen der Grundsteuer.

Ab dem nächsten Jahr soll die neue Grundsteuer erhoben werden, bis dahin gibt es aber noch einiges an Gesprächsbedarf. Bei größeren Unterschieden sollten Eigentümer das Recht erhalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert ihres Grundstücks nicht so hoch ist, wie das Finanzamt festgestellt hat.

Solche Abweichungen sind möglich, wenn Steuerbehörden die Werte von Immobilien pauschal höher sehen, angesichts allgemein gestiegener Immobilienpreise. Der Einzelfall muss nicht zwangsläufig genauer geprüft werden.

Unterschiedliche Regelungen mit großen regionalen Unterschieden

Für die neue Grundsteuer sind bislang vor allem die Messbescheide von den Finanzämtern an die Eigentümer herausgegangen. Wie viel Steuer anfällt, entscheiden am Ende aber die Kommunen mit ihrem Hebesatz, der mit der Messzahl multipliziert wird. Das soll bis zum Ende dieses Jahres passiert sein.

Der Bundesfinanzhof in München hält dabei Erhöhungen von mehr als 40 Prozent für bedenklich, wenn diese auf eine möglicherweise fehlerhafte Beurteilung des Grundstückswerts zurückzuführen sind.

Nicht alle Grundstücke sind überall im Wert stark gestiegen

In solchen Fällen sollten Eigentümer ein Recht haben, nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert ihres Grundstücks nicht so hoch ist, wie das Finanzamt annimmt, so der BFH. Hintergrund ist, dass die Immobilienpreise in den letzten Jahren nicht überall gestiegen sind. In einigen Regionen gab es sogar Wertverluste. In Bayern wird die Grundsteuer aber nach einem wertunabhängigen Flächenmodell berechnet. Der Freistaat ist bei der neuen Grundsteuer einen eigenen Weg gegangen, mit möglichst wenig Veränderungen gegenüber der alten Regelung.

Bayern vom Urteil wahrscheinlich nicht betroffen

Da in Bayern nur die Grundstücksgröße und die Anteile daran im Verhältnis zu anderen Grundstücken zählen, ist die Steuer hier anders geregelt. Das Urteil des Bundesfinanzhofs dürfte deshalb vor allem für Immobilien und Grundstücke in anderen Bundesländer wichtig sein, wo die Bewertung eine zentrale Rolle spielt.

Hier ist an dem sogenannten Bundesmodell gefolgt, das als pauschale Lösung für die neue Grundsteuer erarbeitet wurde. Einige Länder entwickelten eigene Ideen, bei denen es sich aber in der Regel um eine Abwandlung des Bundesmodells handelt.

Bewertung von Grundstücken und Immobilien kann immer strittig sein

Kernpunkt ist dabei, dass der Grundstückswert mit einfließen sollte. Doch über den Wert eines Grundstücks und einer Immobilie lässt sich trefflich streiten, wodurch die neue Steuer in vielen Fällen juristisch eher angreifbar erscheint als die alte.

Das wollen sich Eigentümer, Verbände und andere Kläger zunutze machen, um die Neuregelung im Fall von Steuererhöhungen vor den Gerichten zu Fall zu bringen.

Kläger wollen Bundesverfassungsgericht erneut entscheiden lassen

Der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Bund der Steuerzahler sehen sich durch den Bundesfinanzhof in ihrer Kritik bestätigt. Sie wollen erreichen, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Grundsteuer beschäftigt, deren Reform es in Auftrag gab. Der Bundesfinanzhof in München hat aber keine Grundsatzentscheidung darüber getroffen, ob die neue Grundsteuer verfassungsmäßig ist.

Der Fall, der jetzt mit dem Urteil von Ende Mai (veröffentlicht am 13.06.2024) verhandelt wurde, kam aus Rheinland-Pfalz und wurde für eine Grundsatzentscheidung zum Bundesfinanzhof nach München weitergeleitet. Andere Fälle wurden zum Beispiel in Baden-Württemberg gerichtlich nicht beanstandet, sodass die Rechtslage weiterhin unklar ist.

Wie hoch darf die neue Grundsteuer sein? Wie sieht eine faire Besteuerung aus?

Die bayerische Staatsregierung und andere Bundesländer haben versprochen, dass es unterm Strich nicht für alle Eigentümer wesentlich teurer werden sollte mit der neuen Steuer. Das Versprechen war wichtig, weil die Grundsteuer in vielen Fällen auf die Mieter umgelegt wird und damit die ohnehin schwierige Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärft.

Auf der anderen Seite zählt die Grundsteuer für viele Städte und Gemeinden, die wenig Gewerbesteuer kassieren und wirtschaftlich eher schwach sind, zu den wichtigsten Einnahmequellen. Häufig ist die Grundsteuer dort besonders hoch, wo man es vielleicht gar nicht erwarten würde, etwa in strukturschwachen Gebieten.

Im Einzelfall sind größere Veränderungen nicht ausgeschlossen. Zahlreiche Klagen gibt es jedenfalls gegen die neue Grundsteuer und Versuche, damit bis zum Bundesverfassungsgericht vorzudringen.

Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs wären immerhin Änderungen denkbar wie die Möglichkeit, in Absprache mit dem Finanzamt zu einer Neubewertung zu kommen, ohne dafür gleich teure Anwalts- und Gerichtskosten in Kauf zu nehmen.

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