Häuser als Investitionsobjekt statt als Geldquelle - mit den Klimazielen wird diese Perspektive erneuert.
Bildrechte: dpa/pa/Wolfram Steinberg
Audiobeitrag

Häuser als Investitionsobjekt statt als Geldquelle - mit den Klimazielen wird diese Perspektive erneuert.

Audiobeitrag
> Wirtschaft >

Heizungsgesetz ausgebremst: Das können Hausbesitzer trotzdem tun

Heizungsgesetz ausgebremst: Das können Hausbesitzer trotzdem tun

Wann genau das Heizungsgesetz kommt, welche Fördermittel es gibt und bis wann Gas- und Ölheizungen aus dem Haus sein müssen - alles weiter unklar. Viele Eigentümer sind genervt. Dabei wäre jetzt die richtige Zeit für Aktionismus, finden Experten.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Ab dem 1. Januar 2024 soll es stehen: Das neue Heizungsgesetz. Eigentlich klingt das vom Sommer aus gesehen nach einem realistischen Zeitplan. Aber es sind noch so viele Fragen offen, dass viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sich abwenden.

  • Zum Artikel: "Energieberatung: 'Es gibt sehr viele Dilettanten'"

Erster Schritt: Beratung aufsuchen

Bevor sie viel Geld in ihre Immobilie investieren, soll sich die Politik erstmal darauf einigen, was genau denn getan werden muss. Solche Aussagen hören Kathrin Valvoda und Florian Lichtblau immer wieder. Sie sind Berater für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in der bayerischen Architektenkammer – kurz BEN.

Hier bekommen alle Interessierten eine kostenlose Erstberatung zu Themen rund um energetische Sanierung. Florian Lichtblau berichtet aus seinen Beratungen, dass viele Eigentümer verunsichert sind, weil sie nicht wissen, wie und wo sie mit der Sanierung ihrer Immobilie anfangen sollen.

Viele hätten auch Angst vor den Kosten und hoffen auf die angekündigten Fördermöglichkeiten. Das sei völlig verständlich, sagt Lichtblau – schließlich kann kein Laie überreißen, welche Schritte zuerst gegangen werden müssen, beziehungsweise, was überhaupt für die eigene Immobilie sinnvoll ist.

Zweiter Schritt: Wie soll das Haus künftig genutzt werden?

Deshalb stellen die Berater immer erst ein paar Fragen: Wo steht das Haus? In welchem Zustand ist es? Und wie wollen die Eigentümer es künftig nutzen? Das muss zuerst beantwortet sein, ehe Sanierungs-Arbeiten beginnen können. Und diese Antworten zu finden, braucht Zeit. Zeit, die viele gerade jetzt haben, bis das Heizungsgesetz und ähnliche Vorgaben von politischer Seite endgültig stehen.

So schätzt es die Energieberaterin und Architektin Kathrin Valvoda ein. Sie leitet die Beratungsstelle der Kammer: "Zunächst sollte man sich fragen, welche Maßnahmen helfen, damit mein Gebäude weniger Energie verbraucht."

Jede Immobilie müsse ganzheitlich betrachtet werden, sagt Valvoda. Nie könne man auf den ersten Blick sagen, ob das komplette Haus saniert werden muss. "Da ist die Frage nach der Heizung ohnehin nur ein Baustein von vielen", erklärt die Architektin. "Es können aber auch die Gebäudehülle dazugehören, die Dämmung der unteren und oberen Geschossdecken oder vielleicht muss das Gebäude auch geteilt werden, weil die Kinder ausgezogen sind."

Dritter Schritt: Was ist für die eigene Immobilie sinnvoll?

Wenn all diese Überlegungen in Vorhaben umgewandelt wurden, erst dann sollte man über die richtige Heizungsart nachdenken. Und da das erneuerte Heizungsgesetz ja ohnehin erst ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, bleibt für so einen eigens erstellten Sanierungs-Fahrplan noch genügend Zeit.

Der BEN-Berater Florian Lichtblau gibt in seinen Beratungsgesprächen gerne eine Faustregel mit: "Keine Einzelmaßnahme ohne Gesamtkonzept." Soll heißen: Wer sich nicht mit energetischen Fragen rund ums Haus auskennt, sollte nicht einfach eine neue Wärmepumpe einbauen, nur, weil die gerade staatlich gefördert wird. Lichtblau ist sich sicher: "Wer sorgfältig und entwicklungsoffen an die Planung herangeht, hat immer ein gesamtwirtschaftliches Wertschöpfungspotential."

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!