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Kein Kabelfernsehen mehr über Nebenkosten

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Kabelanschluss: Was sich in einem Monat ändert

Vermieter und Hausverwaltungen dürfen ab 1. Juli die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr pauschal auf alle Wohnparteien umlegen: Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt. Was Bewohner jetzt beachten müssen.

Über dieses Thema berichtet: Hintergrund am .

Bisher schlossen Vermieter und Hausverwaltungen Sammelverträge mit einem Kabelanbieter ab und legten die Kosten auf alle Wohnparteien um. Der Nachteil: Wer gar keinen Kabelanschluss wollte, musste die Kosten in der Regel mittragen. Das waren in der Regel zwischen 6 und 10 Euro pro Monat.

Durch den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs haben Bewohner von Mehrparteienhäusern jetzt mehr Entscheidungsfreiheit, welches Fernsehsignal sie nutzen bzw. von welchem Kabelanbieter sie beliefert werden wollen. Doch mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung: Wer sich nicht selbst um einen eigenen Vertrag kümmert, bei dem könnte der Fernseher ab 1. Juli schwarz bleiben oder das Radio verstummen.

Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung überprüfen

Wer sich nicht sicher ist, wie das Kabelfernsehen bisher nachhause kam, dem rät die Verbraucherzentrale Bayern Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Falls der Kabelanschluss als Posten erscheint, wurde bisher pauschal abgerechnet. Falls nein, dann hat man vermutlich schon einen eigenen Vertrag laufen. Hier am besten nochmal die Kontoauszüge überprüfen und sich bei seinem Anbieter rückversichern.

Wer weiterhin den Kabelanschluss möchte, sollte sich zunächst bei seiner Hausverwaltung nach dem bisherigen Zulieferer erkundigen und sich ein Angebot für einen Direkt-Vertrag einholen. Dieses Angebot kann man dann mit dem anderer Anbieter vergleichen. Ein ungefährer Richtwert sind etwa 10 Euro, die ein reiner Kabelvertrag kosten sollte.

Achtung vor sogenannten Medienberatern und überteuerten Verträgen

Derzeit seien viele sogenannte Medienberater unterwegs, die von Tür zu Tür gehen und überteuerte Verträge abschließen wollen, oder Leistungen anbieten, die man gar nicht nutzen möchte: "Da muss man sehr aufpassen! Der Hauptratschlag ist: Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung oder ihr Haus rein, den Sie nicht da haben wollen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, unterschreiben Sie nichts!", so Nikolaus Stumpf, von der Verbraucherzentrale. Wer schon unterschrieben hat, der habe immer noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, so Nikolaus Stumpf.

Alternativen zum Kabelanschluss

Wer gar keinen Kabelanschluss mehr will, hat einige Alternativen zur Verfügung. Zum einen den terrestrischen Empfang DVB-T2 per Zimmerantenne. Hier sind alle öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos per HD empfangbar, für private Sender fallen weitere Kosten an.

Eine weitere Alternative ist der Empfang per Satellit. Nicht jeder Mieter hat jedoch die Möglichkeit oder Erlaubnis, eine Antenne zu installieren.

Eine weitere Option ist der Fernsehempfang per IPTV: Einige Anbieter haben Angebote in Kombination mit dem Internet-Anschluss. Die Kosten für den reinen TV-Empfang belaufen sich auf ca. 5 Euro pro Monat. Bei dieser Empfangsart ist jedoch Zusatzgerät notwendig, das gekauft oder gemietet werden muss. Bei modernen Smart-TVs sind oftmals die Apps der Anbieter schon enthalten und das Zusatzgerät entfällt.

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