Die Deutsche Bahn benachteiligt aus Sicht des Bundeskartellamts konkurrierende Online-Plattformen beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise. Die Bahn nutze ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten aus.
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Kartellamt: Bahn gibt anderen Ticketverkäufern zu wenig Infos
Online-Vertriebsplattformen hatten sich beschwert, die Bahn informiere nicht über Prognosedaten wie Verspätungen, Fahrtverlauf oder Zugausfälle. Diese Plattformen vermitteln etwa eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern und monierten, dass die Bahn ihnen wichtige Daten nicht liefere.
"Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Eine einvernehmliche Lösung sei nach langen Verhandlungen vor allem an einzelnen kommerziellen Bedingungen gescheitert. "Deshalb bedarf es einer behördlichen Anordnung."
Für die Vermittlung der Bahntickets habe der Konzern den Wettbewerbern zudem eine Provision vorenthalten. Auf diese sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.
Bahn-Vertragspartner müssen Provision erhalten
Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig "ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen", wie die Behörde weiter mitteilte. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. "Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten."
Die Wettbewerber dürfen zudem künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. "Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet", hieß es.
Ticket-Anbieter zufrieden - Bahn kündigt Rechtsmittel an
Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut. "Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden", teilte Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. "Es ist eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen." Der Bahnkonkurrent FlixTrain erklärte, dass nun auch die Bundesregierung als Eigentümer in der Pflicht stehe, "die Deutsche Bahn davon abzuhalten, ihre Marktmacht weiter zu missbrauchen".
Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel an. "Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein", teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. Der erlassene Beschluss ginge weit über die ursprünglichen Forderungen hinaus, kritisierte die Bahn und sprach von einer Subventionierung von Online-Plattformen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Der DB-Staatskonzern kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Mit Informationen von dpa und Reuters
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