Die Deutsche Bahn hat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ein Schlichtungsverfahren im laufenden Tarifstreit vorgeschlagen. "Damit soll der Tarifkonflikt ohne weitere Streiks in der Ferienzeit beigelegt werden", erklärte der Konzern. Demnach bittet das Unternehmen "um eine Rückmeldung bis Freitagmittag".
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Bahnstreik womöglich nächsten Dienstag
Hintergrund des Schlichtungsvorschlags: Bei der EVG deutet sich für nächsten Dienstag (4. Juli) ein neuer Warnstreik an. Geplant ist ein 24-Stunden-Ausstand – mit vermutlich Auswirkungen noch am nächsten Tag. Das hat der Bayerische Rundfunk aus informierten Kreisen erfahren. Die Entscheidung dazu falle am Donnerstag, hieß es.
EVG will Druck erhöhen
Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über den drohenden Streik berichtet. EVG-Streikleiter Frank Hauenstein sagte dem Blatt: "Wir sind bereit, den Druck zu erhöhen."
Vorige Woche hatte die EVG die Verhandlungen mit dem Staatskonzern DB für gescheitert erklärt und ihre Mitglieder zur Urabstimmung aufgerufen. Diese läuft nächste Woche an und soll dann bis Mitte Juli ausgewertet sein. Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass die nötigen 75 Prozent der abgegebenen Stimmen nicht zusammenkommen.
Gewerkschaft lehnte Bahn-Angebot ab
Die EVG fordert 650 Euro mehr pro Monat für 180.000 DB-Beschäftigte. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei zwölf Monaten liegen. Zudem wurden einige strukturelle Anpassungen im komplexen Tarifwerk bei der DB gefordert.
Die Bahn zeigte sich zuletzt bereit, den Beschäftigten ab Dezember 200 Euro mehr zu zahlen, ab August dann weitere 200 Euro mehr. Außerdem stellte der Konzern 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie in Aussicht. Die Laufzeit des Tarifvertrags sollte bei 27 Monaten liegen. Die Gewerkschaft lehnte dieses Paket ab, vor allem die lange Laufzeit gilt als entscheidendes Problem auf dem Weg zu einem Deal.
EVG signalisierte Bereitschaft für Schlichtung
Gleichwohl betonte die EVG zuletzt aber auch ihre Bereitschaft zu einer externen Vermittlung in dem Konflikt. "Sollte der Arbeitgeber mit einer Schlichtungsforderung an uns herantreten, können wir schnell entscheiden", sagte EVG-Chef Martin Burkert vergangene Woche dem Bayerischen Rundfunk. Schon im Tarifkonflikt des öffentlichen Diensts hatte eine solche Schlichtung vor einigen Monaten zum Durchbruch geführt.
Doch noch gibt es bei der Bahn – anders als bei Bund und Kommunen – keine Schlichtungsordnung. Dort wird das Verfahren geregelt und wer der oder die Schlichter sind. In der Regel gilt dann die Friedenspflicht. Die Bahn wird darauf setzen, möglichst bald eine Schlichtungsvereinbarung hinzubekommen, um geplante Warnstreiks wie nächsten Dienstag zu verhindern. Fraglich, ob das auch im Interesse der Gewerkschaft ist.
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