Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Vorher können Versicherte nur unter bestimmten Bedingungen in Rente gehen. Das Eintrittsalter ist seit Kriegsende immer wieder erhöht worden. Selbst die Zahl 67 halten so manche Experten für zu niedrig: Angesichts der alternden Gesellschaft mit immer mehr Rentnern und immer weniger Arbeitenden, die die Rentenkasse mit ihren Beiträgen füllen, ist nicht ausgemacht, wie lange diese Altersgrenze von 67 Jahren noch gilt.
Dazu gibt es immer wieder Forderungen aus dem eher arbeitgebernahen Lager, das linke politische Spektrum hält jedoch dagegen. Klar ist jedoch: Früher in Rente zu gehen, das ist schon jetzt nicht ganz einfach.
Abschlagsfreie Rente mit 63: nur für ältere Versicherte
Wer früh angefangen hat zu arbeiten und auf 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung kommt, der soll auch früher etwas von seiner Rente haben. Schließlich hat er oder sie ja auch lange genug Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Als Beispiel wird oft der Maurer genannt, der mit 15 Jahren seine Lehre begonnen hat. Nach Jahrzehnten auf dem Bau wird es für solche Berufsgruppen am Ende schwierig, körperlich bis zur Rente durchzuhalten. Das ist der Grundgedanke der Rente mit 63.
Daher gibt es die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Der Rentner bekommt seinen erworbenen Rentenanspruch voll und ganz. Die "Rente ab 63" gilt aber nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate.
Frührente teilweise auch nach 35 Beitragsjahren möglich
Wer 35 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen kann, gilt als langjährig Versicherter und kann ebenfalls früher in Rente gehen. Die Versicherten sollten sich das jedoch genau ausrechnen (lassen). Und es kommt darauf an, wann sie geboren sind. Vor oder nach 1964.
Für die Jahrgänge davor gilt: Mit jedem Monat, den die Versicherten früher in Rente gehen wollen, verringert sich die Rentenzahlung um 0,3 Prozent. Dieser Prozentsatz wird von der Rente abgezogen – und zwar bis zum Tod, nicht etwa nur bis zum 67. Lebensjahr, wenn das eigentliche Renteneintrittsalter beginnt.
Wer also beispielsweise zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen will, muss auf 7,2 Prozent seiner Rente verzichten. Wer ab dem Jahr 1964 geboren ist, dem werden bei der Rente mit 63 immer 14,4 Prozent abgezogen. Für Jüngere lohnt sich der frühere Renteneintritt nach 35 Beitragsjahren also kaum. Schließlich ist der Rentenanspruch durch die geringere Beitragszeit ohnehin niedriger als wenn Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen können.
Für die Jahrgänge bis 1964 lohnt sich ein Blick in den Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Jeder kann sich mit seinem Geburtsdatum seinen Abschlag und seinen frühesten Rentenbeginn ausrechnen.
Beitragsjahre in der Rentenversicherung: was heißt das?
Die sogenannten Beitragsjahre - oder auch Versicherungsjahre genannt - die für die Berechnung der Rente ausschlaggebend sind, setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen.
Neben dem wichtigsten Faktor - der Versicherte war sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hat Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt – gibt es viele Lebensphasen, die bei der Berechnung der Versicherungszeit ebenfalls eine Rolle spielen. Kindererziehungszeiten zählen genauso dazu, wie Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Zeiten von Ausbildung und Studium.
Kontenklärung bei Rentenversicherung beantragen
Bei Zeiten von Arbeitslosigkeit kommt es darauf an, ob der künftige Rentner nur kurze Zeit arbeitslos war oder die frühere Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV bezogen hat. Die Rentenversicherung macht zudem einen Unterschied, ob es sich um Frührente nach 45 oder nach 35 Beitragsjahren handelt.
Wer unsicher ist, wie viele Beitragsjahre bei der Rentenversicherung für ihn hinterlegt sind, kann bei der Rentenversicherung eine sogenannte Kontenklärung beantragen. Hier können Versicherte ihren genauen Verlauf einsehen und gegebenenfalls nicht berücksichtigte Zeiten klären und nachmelden.
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