Eigentlich ist der November der triste Monat, in dem die Heizungen aufgedreht, die Regenjacken ausgepackt und vielerorts auch der Toten gedacht wird. Da ist es doch beruhigend, dass es daneben auch sehr erfreuliche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt.
Pässe werden nun per Post zugeschickt
Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, der kann künftig auf einen Gang zum Amt verzichten. Denn ab dem 1. November bieten die Bürgerämter einen Postservice an, bei dem der neue Ausweis zum Antragsteller oder zur Antragstellerin nach Hause geschickt wird. Allerdings befindet sich dieser Service noch in der Testphase und wird voraussichtlich noch nicht flächendeckend verfügbar sein.
Beim Bundesinnenministerium heißt es dazu: "Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll bis Mai 2025 erreicht werden." Wie hoch die Zustellgebühren sind, könnte je nach Gemeinde verschieden sein, es kursieren Summen in Höhe von 15 Euro. Die Selbstabholung soll weiterhin kostenlos bleiben.
Vornamensänderung erleichtert, dank Selbstbestimmungsgesetz
Besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen soll das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eine Erleichterung sein. Es tritt zum ersten November in Kraft und erleichtert die Änderung des Vornamen, sowie der angegebenen Geschlechtszugehörigkeit. Das Gesetz löst damit das "Transsexuellengesetz" ab, das in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig gilt.
Zur Begründung hieß es dazu bereits im April vom Bundesjustizministerium, bislang habe der Staat "transgeschlechtliche Menschen wie Kranke" behandelt, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollten. Gleichzeitig seien genügend Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen worden, "und seien sie noch so fernliegend". Damit möchte das Ministerium vor allem Identitätsfälschern zuvorkommen.
Blankoverordnung für Physiotherapie
Rund 32 Millionen Verordnungen für Physiotherapie werden in Deutschland jährlich ausgestellt, darauf hat bislang immer der Hausarzt oder die Hausärztin festgeschrieben, welche Art von Therapie für wie viele Einheiten verschrieben wurde. Diese Einschränkung fällt ab November zum Teil weg.
Allerdings vorerst nur für insgesamt 114 Diagnosen, darunter fallen vor allem Verrenkungen, Verbrennungen oder Frakturen im Schulterbereich. Die vollständige Liste der Diagnosen, die "blanko" verordnet werden können, gibt es hier. Allerdings: Wie bei normalen Rezepten müssen Patientinnen und Patienten auch bei Blankoverordnungen zehn Prozent der Kosten selbst zahlen sowie zehn Euro pro Rezept übernehmen.
Drohnen zum Tierschutz
Zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft Drohnen mit Wärmebildkameras erlaubt. Hintergrund ist, dass insbesondere junge Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden.
Grundsätzlich gilt für Kameradrohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter eingehalten werden müssen.
Was sonst noch wichtig wird:
- Der November ist der Monat, in dem wir der Toten gedenken. Dazu zählen der 1. November, Allerheiligen, der 2. November, Allerseelen, und der 24. November, Totensonntag.
- 11. November: Sankt Martin, beziehungsweise der Pelzmärtel kommt, da heißt es wieder: Laternen raus und Mäntel teilen. Aber auch der Karneval, beziehungsweise Fasching beginnt am selben Tag.
- Beamtinnen und Beamte, die nach dem Tarifvertrag der Länder entlohnt werden, bekommen ab November 200 Euro mehr Gehalt.
- Auch Beschäftigte der öffentlichen Banken bekommen mehr Geld. Laut der Gewerkschaft Verdi sollen die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen.
- 29. November: Der Nürnberger Christkindlesmarkt wird feierlich eröffnet.
- 30. November: Bei vielen Autoversicherern endet die Wechselfrist. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Im Podcast: Warum es Zeit für das Selbstbestimmungsgesetz ist
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