Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag - "W", "M" und "X" - sind auf einem Banner der Initiative «dritte Option» zu sehen.
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Namen, Pässe und Wildschutz: Das ändert sich im November

Namen, Pässe und Wildschutz: Das ändert sich im November

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, mit dem es leichter wird, den Vornamen und die Geschlechtsangabe im Pass zu ändern. Daneben gibt es noch eine kleine, aber praktische Neuerung, für alle, die einen neuen Ausweis beantragen.

Eigentlich ist der November der triste Monat, in dem die Heizungen aufgedreht, die Regenjacken ausgepackt und vielerorts auch der Toten gedacht wird. Da ist es doch beruhigend, dass es daneben auch sehr erfreuliche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt.

Pässe werden nun per Post zugeschickt

Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, der kann künftig auf einen Gang zum Amt verzichten. Denn ab dem 1. November bieten die Bürgerämter einen Postservice an, bei dem der neue Ausweis zum Antragsteller oder zur Antragstellerin nach Hause geschickt wird. Allerdings befindet sich dieser Service noch in der Testphase und wird voraussichtlich noch nicht flächendeckend verfügbar sein.

Beim Bundesinnenministerium heißt es dazu: "Eine flächendeckende Verfügbarkeit soll bis Mai 2025 erreicht werden." Wie hoch die Zustellgebühren sind, könnte je nach Gemeinde verschieden sein, es kursieren Summen in Höhe von 15 Euro. Die Selbstabholung soll weiterhin kostenlos bleiben.

Vornamensänderung erleichtert, dank Selbstbestimmungsgesetz

Besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen soll das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eine Erleichterung sein. Es tritt zum ersten November in Kraft und erleichtert die Änderung des Vornamen, sowie der angegebenen Geschlechtszugehörigkeit. Das Gesetz löst damit das "Transsexuellengesetz" ab, das in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig gilt.

Zur Begründung hieß es dazu bereits im April vom Bundesjustizministerium, bislang habe der Staat "transgeschlechtliche Menschen wie Kranke" behandelt, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollten. Gleichzeitig seien genügend Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen worden, "und seien sie noch so fernliegend". Damit möchte das Ministerium vor allem Identitätsfälschern zuvorkommen.

Blankoverordnung für Physiotherapie

Rund 32 Millionen Verordnungen für Physiotherapie werden in Deutschland jährlich ausgestellt, darauf hat bislang immer der Hausarzt oder die Hausärztin festgeschrieben, welche Art von Therapie für wie viele Einheiten verschrieben wurde. Diese Einschränkung fällt ab November zum Teil weg.

Allerdings vorerst nur für insgesamt 114 Diagnosen, darunter fallen vor allem Verrenkungen, Verbrennungen oder Frakturen im Schulterbereich. Die vollständige Liste der Diagnosen, die "blanko" verordnet werden können, gibt es hier. Allerdings: Wie bei normalen Rezepten müssen Patientinnen und Patienten auch bei Blankoverordnungen zehn Prozent der Kosten selbst zahlen sowie zehn Euro pro Rezept übernehmen.

Drohnen zum Tierschutz

Zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft Drohnen mit Wärmebildkameras erlaubt. Hintergrund ist, dass insbesondere junge Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden.

Grundsätzlich gilt für Kameradrohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter eingehalten werden müssen.

Was sonst noch wichtig wird:

Im Podcast: Warum es Zeit für das Selbstbestimmungsgesetz ist

Ein Symbolbild, das einen Stempel mit der Aufschrift "Selbstbestimmungsgesetz" vor einer bunt gestreiften Flagge zeigt.
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Warum es Zeit für das Selbstbestimmungsgesetz ist (Symbolbild)

Dieser Artikel ist erstmals am 30. Oktober 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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