Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
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Der Bundesgerichtshof hat seine erste Entscheidung zu einem Corona-Fall im Reiserecht verkündet.

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Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie: Streit geht zum EuGH

Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie: Streit geht zum EuGH

Risikogebiete, Quarantäne und Einreiseverbote: Corona hat viele Pläne durchkreuzt. Pauschalurlauber, die ihre Reise wegen der Pandemie storniert haben, müssen weiter auf ein Urteil zu den Gebühren warten. Der BGH will zunächst den EuGH einschalten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Pauschalurlauber, die bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt haben, müssen weiter auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu etwaigen Stornogebühren warten. Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab am Dienstag in Karlsruhe bekannt, dass er in der Frage zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet.

Pauschalreisen: Einheitliche Regeln in der EU

Ein Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nur, wenn - so heißt es im Gesetz - "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise erheblich beeinträchtigen. Die BGH-Richter wollen von ihren Luxemburger Kollegen wissen, ob es hierbei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die spätere Entwicklung ankommt. Die BGH-Richterinnen und -Richter tendieren zu der zweiten Auffassung, wie der Vorsitzende Klaus Bacher sagte. Für Pauschalreisen gibt es in einer EU-Richtlinie aber einheitliche Regeln.

  • Zum Überblick: Corona-Fallzahlen und -Inzidenzen in Europa

Der Fall: Rücktritt noch vor Reisewarnung

Der Kläger in dem zu entscheidenden Fall hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6.000 Euro eine Japan-Reise gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er davon zurück. Eine Reisewarnung für Japan gab es damals noch nicht, in dem Land wurden aber schon Großveranstaltungen abgesagt und Schulen geschlossen. Ende März erging dann für Japan ein Einreiseverbot, das die komplette Reise letztlich unmöglich machte. Die Frage ist, ob der Veranstalter von dem Mann zu Recht 25 Prozent Stornokosten kassiert hat.

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