In einer Bank-App ist die Option "Als Echtzeit-Überweisung" zu sehen.
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Keine Zusatzgebühren mehr für Sofortüberweisungen im Euroraum

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Sofortüberweisungen in Euro sind ab 2025 kostenlos

Sofortüberweisungen in Euro sind ab 2025 kostenlos

Banken dürfen für Sofortüberweisungen in Euro künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen. Die EU-Länder billigten eine entsprechende Verordnung. Echtzeitüberweisungen dürfen danach nicht mehr kosten als herkömmliche, die in der Regel kostenlos sind.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Schnelle Überweisungen innerhalb des Euroraums sind bald ohne Zusatzgebühren möglich. Die EU-Länder haben jetzt eine entsprechende Regelung abschließend beschlossen. Ab dem Herbst 2025 wird es dann möglich sein, Geld in Echtzeit zu überweisen, ohne, dass weitere Kosten im Vergleich zur herkömmlichen Überweisung entstehen. Diese sogenannten Sofort-Überweisungen dauern weniger als zehn Sekunden und funktionieren auch jenseits der Geschäftszeiten der Banken – also rund um die Uhr. Zuvor hatte es jahrelange Debatten über die Echtzeitüberweisungen gegeben.

Bislang spielen Echtzeitüberweisungen nur eine untergeordnete Rolle

Bislang werden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Über das Wochenende können Überweisungen also auch mal mehr als 72 Stunden brauchen. Die Echtzeitüberweisung ist zwar auch jetzt schon verfügbar, allerdings wird sie offenbar wegen der häufigen Extrakosten nicht besonders intensiv genutzt. Angaben der EU-Kommission zufolge machen Sofortüberweisungen zuletzt nur elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers aus.

Im April 2024 soll das Gesetz in Kraft treten und greift dann nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten – voraussichtlich im Herbst 2025. Davon profitieren werden aber nicht nur die 20 Euroländer. In den Ländern mit eigener Währung gilt das neue Gesetz ab dem Jahr 2027, wenn Überweisungen in Euro getätigt werden und ab 2028 für Überweisungen in der jeweiligen Landeswährung.

Gesetz verstärkt Maßnahmen gegen Finanzkriminalität

Die neue Verordnung enthält aber auch noch weitere Vorgaben für die Banken. So müssen sie künftig Kontonummer und den Namen des Empfängers abgleichen. Nutzer seien so besser gegen Betrug geschützt, wie es in Brüssel heißt. Schon Anfang Februar hatte das EU-Parlament dem neuen Gesetz zugestimmt.

Mit Informationen von AFP.

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