Post aus Österreich landet derzeit bei vielen Deutschen im Briefkasten - mit Aufschriften wie "Organmandat" oder "Anonymverfügung". Im Ergebnis bedeutet das für Autobesitzer, dass sie in Österreich gegen geltende Straßenverkehrsregeln verstoßen haben und nun ein Bußgeld zahlen müssen. Absender sind die Straßenverkehrsbehörden in den österreichischen Bundesländern.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen, sondern Höchststrafen, die von den Behörden nach eigenem Ermessen festgesetzt werden.
Strafzettel aus Österreich: Das wird teuer!
Als Beispiel nennt der ADAC: Falschparken ab 20 Euro, 20 km/h zu schnell ab 30 Euro, Rotlichtverstoß ab 70 Euro, Handynutzung am Steuer ab 100 Euro. Zum Teil werden die Verstöße auch zusammengezählt und in einem Verfahren geahndet. Eine Nutzerin brachte es auf zwei Verstöße. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe auf der Autobahn zunächst einen Spurwechsel nicht rechtzeitig angezeigt, dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert und außerdem einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht keinen Platz gemacht. Zusammen waren das 160 Euro an Geldstrafen, wie es in der Anonymverfügung heißt. Ein Zahlungshinweis wurde gleich angehängt.
Besser nicht ignorieren: Organmandate und Anonymverfügungen
Experten raten davon ab diese Schreiben zu ignorieren. ADAC-Sprecher Alexander Schnaars weist zum einen darauf hin, dass derjenige, der einen Verstoß begangen hat, ihn auch begleichen sollte. Zum anderen sei es auch bei empfindlichen Summen immer noch die günstigste Variante zu zahlen. Und man sollte beachten: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Bei einer weiteren Kontrolle oder einem weiteren Verfahren kommt alles ans Licht.
Mithilfe des Organmandats können Verstöße von bis zu 90 Euro geahndet werden. Kleine Geschwindigkeitsverstöße oder Parkvergehen können auch an Ort und Stelle abkassiert werden. Anonymverfügungen werden erstellt, wenn Verkehrsüberwachungsanlagen Verstöße registrieren oder Polizeibeamte einen Vorfall anzeigen. Dort geht der Rahmen bis 365 Euro.
In Österreich haftet der Halter, nicht der Fahrer
Die Besonderheit bei der Anonymverfügung: Dem Lenker oder der Lenkerin wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt, die Halterin oder der Halter wird aber angeschrieben. Die österreichische Behörde ruft anhand des Kennzeichens beim Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten ab. Dies kann automatisiert über das Eucaris-System geschehen oder per Einzelabfrage. Auf den Fahrer oder die Fahrerin kommt es nicht an.
Im Gegensatz zu deutschen Bußgeldbescheiden wird auch keine Person als Zeuge benannt. Außerdem gibt es keine Möglichkeit des Einspruchs. "Es ist kein Rechtsmittel zulässig", heißt es wörtlich. Wer dann bezahlt, für den ist das Verfahren abgeschlossen, auch wenn er nicht der Fahrer war.
Wer sich unschuldig fühlt, sollte einen Rechtsanwalt einschalten
Wer der Ansicht ist, dass er den Verstoß nicht begangen hat und auch sonst keine Voraussetzungen vorliegen, um bestraft zu werden, für den wird die eigentliche Anonymverfügung nach vier Wochen gegenstandslos. Danach leitet die Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Dann wird ermittelt, wer wirklich gefahren ist. Die entsprechende Strafverfügung ist mit höheren Kosten verbunden. Gegen eine solche ist dann innerhalb von zwei Wochen ein Einspruch möglich. Hier empfiehlt ADAC-Sprecher Schnaars, unbedingt einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit den österreichischen Verfahren auskennt.
Österreich treibt Bußen ab 25 Euro ein
Eine weitere Besonderheit in österreichischen Bußgeldverfahren: Selbst Kleinbeträge ab 25 Euro können zwangsweise eingetrieben werden. Im restlichen Europa gilt hingegen eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Und diese Vollstreckung läuft dann per Amtshilfe über das Bundesamt für Justiz in Bonn. Das heißt, das Bußgeld wird in Deutschland von offizieller Seite vollstreckt.
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