Ein Patient sitzt in einem Wartezimmer (Symbolbild).
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Versteckte Kosten: Worauf Patienten in der Klinik achten sollten

Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss viele Formulare unterschreiben. Verbraucherschützer warnen: Patienten unterzeichnen immer wieder Verträge über kostenpflichtige Sonderleistungen – ohne zu wissen, dass sie dafür zusätzliches Geld zahlen müssen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

"Unseriös" – so fasst Hanne Degkwitz ihre Erlebnisse mit sogenannten Wahlleistungen in Kliniken zusammen. Die 89-Jährige aus dem oberbayerischen Gauting ließ sich in einem Krankenhaus in München am Rücken operieren. Danach ging sie in eine Reha-Klinik im Alpenvorland. Beide Male sei ihr nahegelegt worden, Sondervereinbarungen zu unterschreiben, etwa über die Behandlung durch bestimmte Ärzte, erzählt sie.

Dass ihr dadurch zusätzliche Kosten entstehen, habe sie nicht erkannt, sagt die Rentnerin. Auf die Frage, ob sie eine Dokumenten-Sammlung von 13 Seiten tatsächlich durchlesen müsse, habe eine Klinik-Mitarbeiterin ihr gesagt, das sei nicht nötig. Sie solle einfach unterschreiben. Dass sie mit ihren Unterschriften beträchtliche Zusatzkosten auslöste, sei ihr nicht bewusst gewesen, ärgert sich Degkwitz: "Ich habe bis heute keinen Durchblick."

Verbraucherzentrale kennt Problem untergeschobener Wahlleistungen

Die Verbraucherzentrale Bayern sieht bei Verträgen über Wahlleistungen in Krankenhäusern ein grundsätzliches Problem. Referatsleiter Sascha Straub hört immer wieder von Patienten, die sich nach einer Operation oder einem Reha-Aufenthalt über den Tisch gezogen fühlen, weil sie für Zusatzleistungen zahlen müssen, auf die sie eigentlich gar keinen Wert legten.

Vor einer OP seien Patienten oft nervös und bei der Aufnahme herrsche immer wieder Zeitdruck, erklärt Straub. In dieser Situation müssten verschiedenste Dokumente unterzeichnet werden, etwa zur Einwilligung in die Behandlung oder zum Datenschutz. "Dann passiert es, dass die Leute das einfach mit unterschreiben", berichtet der Verbraucherschützer. Eine solche Unterschrift später wieder rückgängig zu machen, sei sehr schwierig.

Appell der Verbraucherschützer an Kliniken: Angebote vorab zusenden

Die Verbraucherzentralen haben eine eigene Broschüre zu Wahlleistungen im Krankenhaus erstellt (externer Link). Darin empfehlen sie: Patienten sollten nichts unterschreiben, was sie nicht wirklich umfassend verstanden haben. Und Patienten, die eine private Voll- oder Zusatzversicherung haben, sollten vor einer Unterschrift klären, ob ihre Police die Wahlleistungen tatsächlich abdeckt.

Der Verbraucherschützer Straub appelliert dabei an die Kliniken, sie sollten Wahlleistungs-Angebote schon im Vorfeld zusenden, etwa per Post. Dann hätten Patienten ausreichend Zeit, sich Gedanken zu machen und gegebenenfalls ihre Versicherungspolice zu prüfen.

Krankenhausgesellschaft kündigt Änderungen an

Bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) lösen die Warnungen der Verbraucherzentrale eine gewisse Verwunderung aus. Er höre so gut wie nie etwas von Problemen im Zusammenhang mit Wahlleistungen, sagt der BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen. Aber er räumt ein, dass bei der Aufnahme in eine Klinik viele Unterschriften geleistet werden müssen. Es gebe die Gefahr einer "gewissen Überforderung", sagt Engehausen.

Den Vorschlag der Verbraucherzentralen, Vereinbarungen über Wahlleistungen vorab per Post zu verschicken, hält der BKG-Geschäftsführer für wenig praxistauglich. Dadurch werde nur ein zusätzliches bürokratisches Element in den Behandlungsablauf eingebaut, fürchtet er.

Aber die Krankenhäuser stellten umfangreiche Informationen über ihre Angebote online, meist auch über Wahlleistungen, erklärt Engehausen. Und immer mehr Krankenhäuser richteten Online-Portale ein, auf denen Patienten vor einem Klinikaufenthalt bereits Daten eingeben können. Dort können Patienten gegebenenfalls auch Wünsche zu Wahlleistungen äußern.

Im Video: Wahlleistungen im Krankenhaus

Frau liest Unterlagen
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Im Krankenhaus lesen wohl die wenigsten die Flut an Formularen sorgfältig durch. Das kann für Privatpatienten fatale Folgen haben.

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