Der medizinische Fortschritt macht es möglich, Menschen am Leben zu erhalten, auch wenn keine Heilung mehr möglich ist. Dabei wollen unheilbar kranke und unter großen Schmerzen leidende Menschen manchmal einfach nur sterben. Aber Sterbehilfe beziehungsweise Beihilfe zur Selbsttötung sind in Deutschland heftig umstritten. Zudem verbot ein Gesetz seit 2015 die "geschäftsmäßige Sterbehilfe". Dagegen hatten Betroffene, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine geklagt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 26. Februar 2020 darüber entschieden, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe verfassungswidrig ist. Damit ist klar, dass die Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden muss.
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben." So lautet der erste Absatz, mit dem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 sein Urteil verkündet hat.
"Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen", sagte vor einem Jahr der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, bei der öffentlichen Urteilsverkündung. Die Hilfe muss freiwillig sein. Wer helfen können soll, ob Privatperson, Medizinerin und Mediziner oder Vertreter einer Sterbehilfeorganisation, steht nicht im Urteil. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben deshalb auch betont, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers sein wird, für eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe zu sorgen.
Wie ist die Gesetzeslage zur Beihilfe zum Suizid?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil veranlasst, den assistierten Suizid gesetzlich neu zu regeln. Denn dieser stand seit 2015 durch den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs unter Strafe. Zumindest für diejenigen, die dabei "gewerbsmäßig" ihre Hilfe angeboten haben. Der Bundestag hatte damals das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ” verabschiedet, um die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verhindern. Angebote zur Suizidassistenz von Sterbehilfevereinen waren damit verboten. Durch das Urteil sind sie wieder erlaubt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aber keinen Zeitraum mit auf den Weg gegeben, innerhalb dessen die Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden sollte. Deshalb finden die assistierten Suizide seit dem Urteil in einer legalen Grauzone statt.
Was ist "geschäftsmäßige" Sterbehilfe?
Wenn schwerkranke Menschen, die sterben möchten, über eine Institution oder einen Arzt ein tödliches Mittel erhalten wollen, handelt es sich um eine "geschäftsmäßige" Sterbehilfe. Dabei bedeutet "geschäftsmäßig" nicht "kommerziell", sondern es handelt sich um eine Suizidhilfe, die eine "auf Wiederholung angelegte Handlung" ist. Der Paragraph bezieht sich auf Vereine, Organisationen und Ärzte. Sie machen sich strafbar, wenn ihr Handeln auf Wiederholung angelegt ist. Auch ein erstmaliges Angebot kann schon strafbar sein, wenn es "den Beginn einer auf Fortsetzung angelegten Tätigkeit darstellt".
Die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid, ohne dass der Helfer die "letzte" Handlung ausführt, ist für Angehörige und Nahestehende straffrei, da es sich - im Gegensatz zur "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" - um eine "einmalige" Handlung handelt.
Welche Formen der Sterbehilfe gibt es?
Aktive Sterbehilfe, beispielsweise die Injektion eines todbringenden Medikaments, ist strafbar und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft - auch wenn derjenige, der die aktive Sterbehilfe vornimmt, ausdrücklich auf Verlangen des Kranken gehandelt hat. Wenn dieser nachweislich und bei klarem Verstand den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäußert hat, spricht man juristisch von "Tötung auf Verlangen".
Passive Sterbehilfe - Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen
Passive Sterbehilfe - beispielsweise der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Bluttransfusion oder Beatmung - ist seit 2010 straffrei, wenn es dem Wunsch des Patienten entspricht. Die Problematik liegt in der Erkundung des Patientenwillens, wenn der Schwerstkranke nicht mehr ansprechbar ist und keine Patientenverfügung vorliegt.
Die indirekte Sterbehilfe
Schmerzen zu lindern - darum geht es bei der indirekten Sterbehilfe. Wenn der Arzt Medikamente verschreibt, die dem Patienten die verbleibende Lebenszeit erträglicher machen, aber die Gefahr bergen, dass der Patient dadurch früher verstirbt, spricht man von indirekter Sterbehilfe. Diese ist in Deutschland erlaubt.
Urteil erkennt Recht auf selbstbestimmtes Sterben an
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 sind es nicht nur die Schwerstkranken, die das Recht auf einen selbstbestimmten und assistierten Suizid haben, sondern alle Menschen und jederzeit. Denn dort heißt es: "Das den innersten Bereich individueller Selbstbestimmung berührende Verfügungsrecht über das eigene Leben ist insbesondere nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt." Das bedeutet: Alle Motive für einen Suizid sind nach Ansicht des Gerichts als gleichwertig anzusehen. Ausschlaggebend für das Recht, professionell bei der Selbsttötung unterstützt zu werden, soll nicht das Motiv für den Suizidwunsch sein, sondern ausschließlich der freie, feste und anhaltende Wille des Suizidwilligen.
Spannungsverhältnis: Staat muss Leben schützen
Allerdings hat der Staat auch die Pflicht, das Rechtsgut Leben zu schützen. Deshalb muss er mit einer gesetzlichen Neuregelung diese komplizierte Gemengelage unterschiedlichster Rechts- und Freiheitsansprüche unter einen Hut bringen, forderte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil: "Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, ist grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers. Die staatliche Schutzpflicht bedarf der Ausgestaltung und Konkretisierung."
Deshalb sind sich Politik, Kirchen und Wissenschaft weitgehend einig, dass es eine Beratung der Todeswilligen geben muss, die dem assistierten Suizid vorgeschaltet ist. Aber wer soll beraten und wie? Über diesen zentralen Aspekt wird seit Verkündung des Urteils debattiert und gestritten.
Ausbau der Palliativmedizin
Gegner der "geschäftsmäßigen" Sterbehilfe setzen auf Palliativmedizin. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zum Beispiel argumentiert folgendermaßen:
"Der Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen mit der gesetzlichen Legitimierung der Beihilfe zum Suizid zu begegnen, kann in einer solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein." Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV und Palliativmediziner
Hardinghaus plädiert für einen konsequenten Ausbau entsprechender Angebote überall dort, wo Menschen ihr Lebensende verbringen, vor allem zu Hause, im Krankenhaus und in stationären Pflegeeinrichtungen.
Palliativmediziner in einer rechtlichen Grauzone
Susanne Vogel ist seit zwanzig Jahren Palliativmedizinerin. Für sie stehen immer der Patient und seine Wünsche im Mittelpunkt. Sie hat als Ärztin jedoch auch die sogenannte Garantenpflicht, muss also alles dafür tun, um Leben zu retten. Die Arbeit auf einer Palliativstation sei immer eine Arbeit an Grenzen: emotional, psychosozial, medizinisch – und auch rechtlich. Denn es kämen auch Patienten zu ihr, die eine Todesspritze oder ähnliches forderten, so Vogel. Juristisch wäre das Tötung auf Verlangen und damit strafbar.
Der Paragraph 217 betrifft in seiner Umsetzung im Alltag aber nur einen sehr kleinen Prozentsatz der Patienten, sagt Susanne Vogel. Wenn das Leid von schwerstkranken Menschen zu groß wird, weil sie starke Schmerzen oder große Angst haben, können Mediziner eine palliative Sedierung anbieten. Sie ermöglicht Patienten tagsüber möglichst wach zu sein und nachts entspannt schlafen zu können.
Wie ist die Situation in anderen Ländern?
In den Benelux-Ländern und in der Schweiz gelten liberalere Regelungen als bei uns. Sie gelten als Pioniere, wenn es um das Töten auf Verlangen geht. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt - wenn auch mit strengen Auflagen. Belgien und Luxemburg zogen nach. Auch aktive Sterbehilfe für psychisch kranke Patienten ist in Belgien gesetzlich erlaubt. Die Regelung ist jedoch sehr umstritten. In den meisten europäischen Ländern ist die rechtliche Lage dagegen restriktiver oder unklar.
Sterbehilfe in der Schweiz
Jedes Jahr machen sich Schwerstkranke auf den Weg in die Schweiz, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Im Gegensatz zur BRD sind der ärztlich assistierte Suizid und die passive und indirekte Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die aktive Sterbehilfe ist verboten.
Sterbehilfe in den Niederlanden
In den Niederlanden ist jede Art der Sterbehilfe straffrei. Bedingung ist, dass sie von Ärzten unter strengen Auflagen vorgenommen wird. Grundvoraussetzung ist, dass der Patient keine Aussicht auf Besserung hat und seine Leiden für ihn unerträglich sind. Außerdem muss der Patient den Willen nach Sterbehilfe wohlüberlegt und von sich aus formulieren. Ein zweiter Arzt muss der Entscheidung dann noch zustimmen.
Sterbehilfe in Belgien und Luxemburg
Die Regelungen hier ähneln denen in den Niederlanden.
Sterbehilfe in anderen europäischen Ländern
In den meisten europäischen Ländern sind die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid verboten. Die passive Sterbehilfe ist erlaubt in den Ländern Österreich, Frankreich, Großbritannien, Irland, Dänemark, Italien, Spanien, in Ungarn oder in der Slowakei. In Ländern wie Kroatien, Albanien oder Griechenland liegen keine gesetzlichen Regelungen für die passive Sterbehilfe vor. Die strengsten Gesetze hat Polen. Hier sieht das Strafrecht bis zu fünf Jahre Haft für Mord auf eigenen Wunsch oder Beihilfe zum Suizid vor. Passive oder gar aktive Sterbehilfe spielen auch in der öffentlichen Debatte in Polen keine Rolle, obwohl es einzelne Initiativen für die teilweise Legalisierung gab.
In Deutschland wird Sterbehilfe gesellschaftlich sehr kontrovers diskutiert: Auf der einen Seite stehen Sterbehilfe-Organisationen, die für das Recht jedes Menschen eintreten, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Im Spannungsfeld von Hippokratischem Eid und Patientenwillen steht der Arzt.