Ab dem 12. August soll er verfügbar sein, der neue Covid-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer. Ärztinnen und Ärzte können ihre ersten Impfstoff-Bestellungen bis Dienstag, den 6. August, um 12 Uhr bei den Apotheken abgeben. Von da an sind weitere Bestellungen im Wochentakt möglich. Peter Sandmann, Pressesprecher der Apotheker in München, ist davon überzeugt, dass es keine Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit geben werde. Lieferprobleme seien schon länger nicht mehr an der Tagesordnung.
Covid-19-Impfstoff: Für welche Virus-Variante er angepasst ist
In der Europäischen Union ist "Comirnaty JN.1" seit Anfang Juli zugelassen. Laut dem Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut ist das neue Vakzin weiterhin in drei Dosierungen (externer Link) erhältlich: für Menschen ab 12 Jahren, für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sowie für Säuglinge und Kleinkinder von 6 Monaten bis 4 Jahren. Der Impfstoff kann sowohl zur Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen verwendet werden. Er ist besonders an die Omikron-Variante JN.1 angepasst und soll daher einen besseren Schutz vor den derzeit zirkulierenden Virusvarianten bieten als der bisher verwendete Impfstoff von Biontech.
Derzeit dominieren die Corona-Variante KP.3 und ihre Untervarianten. Sie zählen zu den Sublinien der erwähnten Omikron-Variante JN.1, die Anfang 2024 das Infektionsgeschehen beherrschte. Aufgrund charakteristischer Mutationen im Spike-Protein werden sie auch zu den sogenannten FLiRT-Varianten gezählt. Insgesamt ist die Anzahl der an das RKI gemeldeten Covid-19-Fälle in der 29. Meldewoche im Vergleich zur 28. Meldewoche leicht gestiegen.
Welche Personengruppen sich impfen lassen sollten
Laut RKI bleibt die Zahl schwer verlaufender Atemwegsinfektionen aber weiterhin niedrig. Die meisten Menschen in Deutschland sind mehrfach gegen Covid-19 geimpft und haben bereits eine oder mehrere Infektionen überstanden. Dadurch sind sie gut gegen schwere Verläufe geschützt. Bei Gesunden verlaufen SARS-CoV-2-Infektionen überwiegend mild, jedoch steigt das Risiko mit dem Alter. Daher empfiehlt die STIKO ab 60 Jahren und bei anderen Risikofaktoren, wie chronischen Erkrankungen oder Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen, eine Auffrischungsimpfung.
Dennoch scheint die Nachfrage derzeit gering zu sein. Peter Sandmann betont: "Es ist kein Problem, momentan Impfstoff zu bekommen. Es ist eher so, dass kein Arzt einen bestellt. Gerade jetzt im Sommer scheint die Motivation, sich impfen zu lassen, nicht so hoch zu sein. Ich denke, im Herbst, Winter wird das wieder anlaufen." Für die Bekämpfung einer möglichen Corona-Welle in der kalten Jahreszeit sind so jedenfalls die Weichen gestellt.
Keine Einzeldosen: Impfstoff-Reste müssen entsorgt werden
Kritik gibt es jedoch noch immer bezüglich der Dosierung. Es sei unverständlich, warum der Bund keine Einzeldosen bereitstelle, heißt es vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (externer Link). In einem einzigen Fläschchen sind weiterhin sechs Impfdosen enthalten. Nach dem Öffnen ist der Inhalt maximal zwölf Stunden haltbar. Was danach noch übrig ist, muss entsorgt werden.
💬 Das beschäftigt auch die BR24-Community. Userin "greti" schreibt: "Wenn der Arzt keine sechs Patienten zusammen bekommt, muss der restliche Impfstoff entsorgt werden." Auch "Kleiner.Klaus" verweist darauf, dass bei anderen Impfungen Einzeldosen üblich seien. Und "Josteu" nimmt den Bundesgesundheitsminister in die Pflicht, das jetzt auch für den Biontech-Impfstoff zu ändern. Das Team von "Dein Argument" ergänzt:
Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu auf Nachfrage von BR24, der Bund habe sich, wie andere Länder auch, zur Zeit der Corona-Pandemie am gemeinsamen Einkauf von Impfstoffen über die Europäische Kommission beteiligt. Die Verträge aus dieser Zeit sähen noch heute vor, dass der Bund Impfstoffe abnehme – allen voran den des Herstellers Biontech/Pfizer. In diesen Verträgen sei auch geregelt, dass die Abnahme in Behältnissen zu je sechs Dosen erfolge. Der Bezug von Einzeldosen sei darum derzeit nicht möglich.
Allerdings habe die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten in Nachverhandlungen erreicht, dass rund 50 Prozent weniger Impfdosen abgenommen werden müssen und die Lieferung bis ins Jahr 2025 gestreckt werden könne. Außerdem gilt: Impfdosen aus diesen Beständen seien für die Bevölkerung bis auf Weiteres kostenlos. Auch gegen Ärzte, die Impfdosen aus den Mehrfachbehältnissen unverschuldet verfallen ließen, könnten daher keine Regressansprüche erhoben werden. 💬
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