Ein mit einem Akku betriebener Rasenmäher kürzt eine mit blühenden Gänseblümchen besetzte Wiese im Garten.
Bildrechte: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Rasenmähen und Gartenarbeiten: Was ist an Sonn- und Feiertagen erlaubt?

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Rasenmähen: Was ist an Sonn- und Feiertagen im Garten erlaubt?

Viele Menschen haben an Sonn- und Feiertagen frei. Endlich Zeit, die nötigen Arbeiten im Garten zu erledigen. Aber was ist mit der Sonntagsruhe? Wann darf man Rasenmähen oder andere "lautstarke" Tätigkeiten durchführen? Das sagt das Gesetz.

An Sonn- und Feiertagen haben die meisten endlich Zeit, anfallende Gartenarbeiten ohne Stress zu erledigen. Ärgerlich ist nur – zumindest für die ambitionierten Gärtner, dass gerade dann Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind, verboten sind. Das Gesetz schreibt für die Benutzung von lärmintensiven Maschinen bestimmte Ruhezeiten vor, die einzuhalten sind.

Wann darf man Rasenmähen?

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (32. BImSchV) Abschnitt 3 [externer Link] legt fest, dass motorbetriebene Geräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Die Verordnung zeigt detailliert auf, welche Maschinen zu welchen Zeiten im Freien benutzt werden dürfen. Für besonders lärmintensive Geräte wie Laubbläser oder Graskantenschneider können sogar verkürzte Nutzungszeiten gelten. Sie dürfen nach der BImSchV nur montags bis freitags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem Umweltzeichen nach der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Dieses Umweltzeichen zeigt eine Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte.

Kommunen können eigene Ruhezeiten festlegen

Die allgemeingültige Verordnung der bundesweiten Lärmschutzverordnung stellt aber nur den Rahmen. Gemeinden und Kommunen können auch andere Ruhezeiten vorgeben – zum Beispiel die klassische Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr. Die Stadt München zum Beispiel hat grundsätzlich eine Nachtruhe zwischen 22.00 und 7.00 Uhr und eine Mittagsruhe zwischen 12.00 und 15.00 Uhr für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten festgelegt. Über das örtliche Ordnungsamt kann man die jeweils geltenden Ruhezeiten erfragen. Diese hängen auch davon ab, ob man in einem Gewerbe-, Industrie- und Mischgebiet oder in einem Wohngebiet tätig werden möchte.

Auch wenn der Samstag zum Wochenende gehört und für viele ein freier Tag ist: Er gilt als Werktag. Lautstarke Gartenarbeiten kann man an diesem Tag erledigen – im Rahmen der geltenden Ruhezeiten.

Gartenarbeit am Feiertag – Rücksichtnahme ist gefragt

Sonn- und Feiertage gelten als Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Trotzdem kann ihnen niemand untersagen, die Pflanzen zu wässern, den Garten umzugraben, Unkraut zu jäten etc. – solange die Tätigkeit keinen Lärm macht. Gegenseitige Rücksicht ist gefragt, zum Beispiel auch bei Tätigkeiten wie Holzhacken, wo zwar nur Muskelkraft gefragt ist, die aber trotzdem Krach macht und die Nachbarn in ihrer Sonntagsruhe stören kann. In Bayern gilt zudem das Feiertagsgesetz [externer Link] : "An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist."

Einsatz von Mähroboter und Elektromäher am Sonntag erlaubt?

Leise Elektro- oder Akkurasenmäher, die mit dem grün-blauen EU-Umweltzeichen versehen sind, fallen nicht unter die Lärmschutzverordnung. Das gibt aber noch keinen Freibrief für den ungebremsten Einsatz solcher Geräte in den Ruhezeiten. Letztendlich gibt es keine genauen Vorgaben. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz [externer Link] steht, dass in reinen Wohngebieten 50 dB(A) am Tag und 35 dB(A) in der Nacht nicht überschritten werden dürfen. Aber auch hier kann es Sonderregeln von der Gemeinde geben. Zur Einordnung: Ein normales Gespräch liegt bei etwa 55 Dezibel. Manche Mähroboter erreichen Lautstärken zwischen 55 und 70 Dezibel. Damit sind sie zwar leiser als Motorrasenmäher, aber immer noch zu laut für die Einhaltung der Sonntagsruhe.

Wer es sich einfach machen möchte und nicht in das Wirrwarr der Verordnungen eintauchen mag, gönnt seinem Elektromäher oder Mähroboter ebenfalls die Sonntagsruhe. Ansonsten muss man sich informieren, wie die Regelung in der eigenen Kommune ist, und in welchem ausgewiesenen Gebiet man mähen möchte – ob zum Beispiel in einem reinen Wohngebiet, in "urbanen Gebieten" oder in Industriegebieten etc. Dann gilt es noch in der Bedienungsanleitung herauszufinden, wie hoch die Lautstärke des jeweiligen Gerätes ist. Und idealerweise klärt man dann noch mit den Nachbarn, ob sie sich durch den Einsatz des Mähroboters am Sonntag oder nachts gestört fühlen. Doch Vorsicht, Mähroboter sind für nachtaktive Tiere wie Igel eine große Gefahr.

Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit

Hält man sich nicht an die Ruhezeiten, kann ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung drohen. Das gilt nicht nur für Gartenarbeiten. Bevor Sie aber gleich alle Register ziehen, suchen Sie das Gespräch mit dem Lärmverursacher. Fruchtet das nicht, kann als letzter Schritt die Polizei gerufen werden. Eine anhaltende Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes [externer Link] handeln Sie dann ordnungswidrig, wenn Sie "ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß" Lärm erzeugen, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit gefährdet.

Im Video: Was ist im Garten erlaubt?

Mann schneidet Hecke
Bildrechte: mauritius images, Montage: BR
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

was im Garten erlaubt ist

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!