Bayern unternimmt einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel. Die Forderung ist Teil einer Bundesratsinitiative, die das bayerische Kabinett in München beschloss. Zudem plädiert der Freistaat für eine Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Steuer von 1.230 auf 2.000 Euro.
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Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ziel der Bonpflicht ist, Steuerbetrug zu verhindern.
Kein konkreter Nutzen
Die bayerische Staatsregierung kritisiert nun, die – so heißt sie formal – Belegausgabepflicht belaste Unternehmer und Umwelt in erheblichem Maße, ohne dass dem noch ein konkreter Nutzen gegenüberstehe. Denn durch die Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten, sei die steuerliche Erfassung von Umsätzen bereits hinreichend nachprüfbar.
Zudem würden inzwischen die meisten Käufe bargeldlos per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Es sei deshalb an der Zeit, die Bonpflicht durch eine Belegausgabe auf Verlangen zu ersetzen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die neue Bundesratsinitiative in seiner Regierungserklärung zum Bürokratieabbau kürzlich im Landtag angekündigt.
Weniger Bürokratie bei Steuererhöhungen
Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags sollte – so die Argumentation Bayerns – der bürokratische Aufwand bei Steuererhöhungen reduziert werden. Das ist der Betrag, bis zu dem Werbungskosten bei Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit pauschal berücksichtigt werden. Zudem plädiert die Staatsregierung für die Anhebung weiterer Freibeträge und Freigrenzen, etwa für vorübergehende Lohnersatzleistungen.
Ob der Antrag im Bundesrat eine Chance auf eine Mehrheit hat, dazu wollte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) keine Prognose abgeben – er gab sich aber eher skeptisch. Er werde allerdings dafür werben und dafür kämpfen, betonte er.
Mit Informationen von dpa
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