Damit die Habichtart Rotmilan möglichst nicht durch Windräder getötet wird, will der Landkreis Landsberg ab kommendem Jahr an drei Anlagen in der Gemeinde Fuchstal eine Abschalteinrichtung testen. Das hatte jedoch den VLAB, den Verein für Artenschutz und Landschaftspflege, auf den Plan gerufen. Der ist schon häufiger gegen Windkraft vorgegangen und klagte gegen das Vorhaben. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde die Klage am Nachmittag (20.07.) abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Laut dem Gerichtssprecher kann der VLAB dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Tests von Abschalteinrichtungen: Pro und Contra
Die Abschalteinrichtung "IdentiFlight" soll mit Hilfe von Kameras verhindern, dass Rotmilane und andere Greif- und Großvögel von Rotorblättern getroffen werden. Wenn es nach dem Willen des Landkreises Landsberg geht, soll das System ab nächstem Jahr an drei Windrädern im Fuchstal getestet werden. Doch der Verein für Artenschutz und Landschaftspflege, der immer wieder gegen Windkraftvorhaben in Bayern klagt, will verhindern, dass die Windräder für die Tests von März bis August laufen.
Dichtegebiet: Wo der Rotmilan am häufigsten fliegt
Während der Zeit von Frühling bis Hochsommer fliegen Rotmilane am häufigsten. Die Anwältin des Naturschutzvereins VLAB sagte im Prozess, der Artenschutz bleibe auf der Strecke, wenn die Räder sich drehen, ausgerechnet in einem sogenannten Dichtegebiet, in dem der Vogel besonders häufig vorkommt. Die Anwältin des beklagten Freistaats Bayern argumentierte ähnlich – gerade in einem Dichtegebiet könne am besten getestet werden, ob das Schutzsystem tatsächlich funktioniere: Dabei werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht und langsamer, wenn ein Rotmilan gesichtet wird.
Begründung der Klageabweisung: Keine zumutbare Alternative
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs gebe es für die Tests zum Abschaltsystem im Fuchstal keine zumutbare Alternative. Einen anderen Standort für das Windrad mit Großvogel-Erkennungssystem, mit ähnlichen Rechten dort Windräder zu bauen, habe der Beklagte nicht, so die Richterin. Die Anwältin des klagenden VLAB sagte dazu, dass ein Kamerasystem sehr wohl schon an bestehenden Windrad-Standorten hätte installiert werden können - und dass es auch außerhalb eines Rotmilan-Dichtezentrums Tests geben könne.
Die Richterin bescheinigte dem Landkreis Landsberg am Ende der Sitzung, dass er mit den Tests zum Vogel-Schutzsystem sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehe.
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