In einem V-Baumarkt in Füssen und einem in Kaufbeuren hat die Polizei mehrere Dutzend Cannabis-Pflänzchen beschlagnahmt. Der Kemptener Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann hat BR24 bestätigt, dass nun gegen Marktmitarbeiter wegen des Anfangsverdachts auf gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis ermittelt wird. Zuerst hatte die Allgäuer Zeitung darüber berichtet.
Handelt es sich um Cannabis-Stecklinge oder -Setzlinge?
Entscheidend wird laut Polizei bei den Ermittlungen sein, ob es sich bei den Pflänzchen um Stecklinge oder Setzlinge handelte. Stecklinge sind abgeschnittene Pflanzenteile, mit denen man neue Pflanzen heranziehen kann. Setzlinge hingegen sind bereits eingepflanzt, der Anbauvorgang hat damit laut Hörmann also schon begonnen, und das sei nicht erlaubt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass verbotene Setzlinge in den Märkten angeboten wurden.
Allerdings sei die Unterscheidung schwierig, das Cannabis-Gesetz recht neu, ein höchstrichterliches Urteil existiere noch nicht. Deshalb prüfe man in dem Fall auch mögliche Fahrlässigkeit. Das Unternehmen, zu dem die Märkte gehören, will sich auf BR24-Anfrage zu dem Sachverhalt nicht äußern.
Dieser Artikel ist erstmals am 29.10.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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