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Bundestagsabgeordnete klagen gegen Bayerns Cannabis-Politik

Bundestagsabgeordnete klagen gegen Bayerns Cannabis-Politik

Möglichst schwer sollen es Cannabis-Konsumenten in Bayern nach dem Willen der Staatsregierung haben. Ein parteiübergreifendes Bündnis hält das für rechtswidrig und zieht vor den Verfassungsgerichtshof. Gesundheitsministerin Gerlach kontert.

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Die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene war noch gar nicht in Kraft, da richtete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon eine Warnung an potenzielle Konsumenten: Wer mit Cannabis glücklich werden wolle, sei anderswo besser aufgehoben als in Bayern, sagte Söder im Februar. Bayern werde das Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. Später ergänzte er: Der Freistaat soll "kein Kiffer-Paradies" werden.

Den Worten folgten Taten: Die Staatsregierung stellte Millionen für Cannabis-Kontrolleure bereit und legte hohe Cannabis-Bußgelder fest. Seit 1. August gilt zudem das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, das den Konsum unter anderem in der Außengastronomie und auf Volksfesten verbietet.

Die Staatsregierung versuche, die Teil-Legalisierung von Cannabis in Bayern zu unterlaufen, beklagt nun ein Bündnis aus Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP und Linkspartei sowie Cannabis-Verbänden. Daher reicht das Bündnis beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage ein, wie die oberbayerische SPD-Bundestagsabgeordnete und Rechtspolitikerin Carmen Wegge mitteilte.

SPD-Rechtspolitikerin: Verfassungswidrig

Wegge will die Klage am Mittwoch in München vorstellen - zusammen mit zwei weiteren bayerischen Bundestagsabgeordneten: Kristine Lütke, Sprecherin für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Fraktion, und dem Linke-Gesundheitspolitiker Ateş Gürpinar. Mit dabei sind auch der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, und Vertreter "BayrischKraut UG" aus Vaterstetten.

"Die bayerische Staatsregierung stemmt sich mit allen möglichen Mitteln gegen eine fortschrittliche Drogenpolitik in Bayern", sagt Wegge dem BR. Während der Bund die Grundsatzentscheidung getroffen habe, Cannabis teilweise zu legalisieren, wollten Söder und die Staatsregierung den Konsum im Freistaat möglichst stark einschränken.

Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz verstößt laut Wegge gegen die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz: "Zum einen hat der Freistaat Bayern keine Gesetzgebungskompetenz, und zum anderen greift sie mit den Regelungen unverhältnismäßig gegen die Grundrechte der Bayerischen Bürgerinnen und Bürger ein."

Linken-Abgeordneter: "Kulturkampf gegen alles Fortschrittliche"

Gürpinar kritisiert auf BR-Anfrage: "Die CSU nutzt jeden Moment, um ihren Kulturkampf gegen alles Fortschrittliche durchzusetzen." Während auf dem Oktoberfest mit Alkoholleichen Geld gemacht werde, verwehre die bayerische Regierung Cannabispatienten die Nutzung ihrer Medikamente im öffentlichen Raum, sagt der Rosenheimer Linken-Bundestagsabgeordnete. "Dagegen gehen wir gemeinsam vor und reichen eine Popularklage ein."

Gesundheitsministerin Gerlach zeigt sich "gelassen"

Dem bayerischen Gesundheitsministerium liegen noch keine Informationen zu einer Klage vor, wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) auf BR24-Anfrage sagt. "Klar ist aber, dass wir einer Klage gelassen entgegensehen, denn wir sind überzeugt, dass das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist."

Gerlach bleibt auch bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Teil-Legalisierung: Diese sei ein Fehler. "Bayern setzt sich konsequent dafür ein, dass die Menschen vor den gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Cannabis geschützt werden. An diesem Kurs werden wir auch festhalten." Deshalb setze die Staatsregierung das Bundesgesetz so restriktiv wie möglich um und verstärke die Aufklärung über die Gefahren durch Cannabis. "Mir ist wichtig, dass insbesondere junge Menschen frühzeitig informiert werden. Denn für sie sind die gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Cannabis besonders hoch."

Das Cannabis-Gesetz des Bundes

Durch das Cannabis-Gesetz des Bundes ist für Volljährige seit 1. April im öffentlichen Raum der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der privaten Wohnung darf man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Für Minderjährige sind Konsum und Anbau verboten.

Auch für Volljährige ist der öffentliche Konsum von Cannabis beschränkt. So gilt ein Verbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Ganz untersagt ist der Konsum auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon.

Seit 1. Juli sind zudem Anbauvereinigungen erlaubt, die Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergeben dürfen. Für die Genehmigung der Clubs sind die Länder zuständig. Auch hier hat die Staatsregierung ein strenges Vorgehen angekündigt.

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