Zwei Klimaaktivisten im Alter von 20 und 21 Jahren sind heute vom Amtsgericht Augsburg nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Der Grund: üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens und Hausfriedensbruch. Der 20-jährige Aktivist wurde zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Die 21-Jährige bekam eine Woche Dauerarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aktivisten ignorieren Hausverbot und beschimpfen Regierungspräsidenten
Die beiden Aktivisten waren zuvor angeklagt worden, im Oktober letzten Jahres in ein Amtsgebäude der Regierung von Schwaben eingedrungen zu sein und sich über ein daraus resultierendes Hausverbot hinweggesetzt zu haben. Darüber hinaus hatten sie dem damaligen Regierungspräsidenten Erwin Lohner Bestechlichkeit vorgeworfen. Lohner hatte zuvor Ausnahmegenehmigungen für die vorzeitige Teilrodung eines besonders geschützten Bannwalds bei Meitingen im Landkreis Augsburg erteilt.
Bundesweite Fahndung wegen nicht gewährter Terminverlegung
Die heutige Verhandlung sollte ursprünglich vor zwei Wochen stattfinden, aber die beiden Angeklagten waren nicht vor Gericht erschienen. Der Verteidiger des 20-jährigen Aktivisten hatte eine Terminverlegung beantragt, die jedoch nicht gewährt wurde. Die Jugendrichterin hatte daraufhin eine bundesweite Fahndung nach den beiden Aktivisten ausgelöst. Die Haftbefehle wurden jedoch aufgehoben, nachdem die Angeklagten zur heutigen Hauptverhandlung erschienen.
Umweltaktivisten wollen in Berufung gehen
Der Anwalt des 20-jährigen Angeklagten, Klaus Schulz, hat angekündigt, dass er Berufung gegen das Urteil beim Landgericht Augsburg einlegen wird.
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