Rund um und in München gibt es im Moment nur etwa zwei Dutzend Windräder. Das soll sich nun ändern - bis zu 400 Windräder könnten in der Region entstehen. Diese Zahlen nennt der Regionale Planungsverband München, dem Vertreter der Landeshauptstadt sowie der Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg, München und Starnberg angehören.
Windräder sollen vor allem im Wald errichtet werden
Laut dem Geschäftsführer des regionalen Planungsverbands München, Christian Breu, müssten dem neuen Bundesgesetz "Wind-an-Land" zufolge bis Ende 2026 bereits 1,1 Prozent und bis Ende 2032 sogar 1,8 Prozent der Flächen in Bayern für Windenergie ausgewiesen werden. Heruntergerechnet auf den Bereich des Planungsverbands München wären das 61 beziehungsweise 99 Quadratkilometer. Breu geht davon aus, dass die in Frage kommenden Flächen zu 75 Prozent im Wald liegen würden und auch nicht gleichmäßig auf alle Landkreise und die Stadt verteilt werden könnten. Als Mindestabstand zur Wohnbebauung dürften noch höchstens 1.000 Meter festgelegt werden.
Planungsverband will selber steuern, wo Windräder hinkommen
Insgesamt gibt es in Bayern 18 Regionale Planungsverbände. Sollte das "Wind-an-Land-Gesetz" durchgehen, will der Planungsverband München schon im September einen grundsätzlichen Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten fassen. Denn wenn die entsprechenden Flächen nicht rechtzeitig ausgewiesen werden, könnten die Anlagen im Prinzip auf allen Außenflächen errichtet werden. Die Kommunen könnten dann nicht mehr steuernd eingreifen, hieß es in der jüngsten Verbandsversammlung.
Ausnahmen von 10H-Regel: Druck auf Planungsverbände wächst
Die beim Thema Windräder einst zurückhaltende Staatsregierung trägt jetzt dazu bei, Druck auf die Planungsverbände zu machen. Das hängt damit zusammen, dass die Planungsgebiete München und Ingolstadt zu den vier bayerischen Regionen gehören, die noch keine Windrad-Vorranggebiete ausgewiesen haben, also noch nicht bestimmt haben, wo Windräder gebaut werden könnten. Im Umkehrschluss haben diese vier Regionen auch keine Ausschlussgebiete bestimmt, in denen eben nicht gebaut werden dürfte. Bislang war das wegen der 10H-Regel (die Regel besagt, dass Windräder zum nächstgelegenen Haus einen Abstand haben müssen, der der zehnfachen Höhe entspricht) kein Problem. Das ändert sich aber jetzt, weil die Staatsregierung Ausnahmen von der 10H-Regel beschlossen hat. Wenn diese in Kraft treten, dann darf auch in Ausnahmegebieten gebaut werden, wenn keine Vorranggebiete bestimmt wurden.
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