Warenautomat mit Lachgasflaschen
Bildrechte: dpa/Julian Stratenschulte

Warenautomat mit Lachgasflaschen

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bayerische Staatsregierung prüft Verkaufsverbot für Lachgas

Lachgas kommt in der Industrie zum Einsatz, ist aber auch eine Partydroge. Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant bereits strengere Regeln. Nun prüft auch die bayerische Staatsregierung, wie man den Verkauf stärker reglementieren kann.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Die bayerische Staatsregierung will den Verkauf von Lachgas künftig stärker reglementieren. Die missbräuchliche Verwendung von Distickstoffmonoxid (Lachgas) zu Rauschzwecken sehe man aufgrund der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken äußerst kritisch, weshalb man sich für ein Verbot ausspreche, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München mit. Es werde geprüft, wie ein Verbot am sinnvollsten umgesetzt werden könne.

Denn Lachgas wird nicht nur in der Medizin als Narkosemittel verwendet, sondern auch in diversen Industriezweigen - unter anderem als Treibgas in Spraydosen oder als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln. Das müsse bei einem Verbot in jedem Falle berücksichtigt werden, hieß es weiter.

Lauterbach hat bereits strengere Regeln angekündigt

Lachgas wird seit einigen Jahren als Partydroge immer beliebter. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, es kann in Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. 

Um den Verkauf von Lachgas als Partydroge insbesondere an junge Leute einzudämmen, hatte zuvor bereits Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strengere Regeln angekündigt. "Wir werden schnell mit einer Regelung kommen", hatte Lauterbach angekündigt. 

Als eine Möglichkeit nannte er einen Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen aufzunehmen - mit sehr strengen Regeln für den Verkauf. Die niedersächsische Landesregierung will eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, auch Ärzteverbände forderten bereits gesetzliche Schritte. 

Neurologische Schäden und Unfallgefahr

Neben möglichen neurologischen Schäden durch Lachgas-Konsum warnen Experten vor allem vor Unfällen, die von Konsumenten der Partydroge verursacht werden. In München war etwa Mitte Mai ein junger Autofahrer, von Lachgas berauscht, mit seinem Wagen auf die Gegenspur geraten und dort mit einem geparkten Wagen zusammengestoßen. Der 19-jährige Fahrer und sein zwei Jahre jüngerer Beifahrer sollen laut Polizei während der Fahrt mehrfach Lachgas eingeatmet haben. 

Ein 16-Jähriger war bereits im vergangenen November ebenfalls in München an einem Bahnhof ins Gleis gestürzt und von einer einfahrenden S-Bahn erfasst worden. Zuvor soll der Jugendliche nach Angaben der Bundespolizei mit einem 18-Jährigen am Bahnsteig Lachgas konsumiert haben. Der Jugendliche wurde vom hinteren Teil der Bahn erfasst und kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.

Mit Informationen von dpa

Zum Audio: Partydroge Lachgas - Was plant die Bundesregierung (24.05.2024)

Leere Lachgas-Patronen auf einer Straße (Archivbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Julia Kilian
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Leere Lachgas-Patronen auf einer Straße (Archivbild)

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!