Bars und Kneipen ohne eigenes Speiseangebot dürfen im Freistaat unter den gleichen Bedingungen öffnen wie Restaurants. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Ein zeitlich begrenztes Alkohol-Ausschankverbot oder eine frühere bayernweite Sperrstunde gibt es demnach nicht. Vergangene Woche hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) beschlossen, dass die pauschale Schließung reiner Schankwirtschaften innen nicht zulässig ist.
Auch in Bars und Kneipen muss allerdings am Tisch bedient werden, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte. Musik dürfe nur im Hintergrund laufen und nicht laut. Kleine Boazn ohne Speiseangebot, in denen es keine Tische und nur einen Tresen samt Barhocker gibt, dürfen laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nicht öffnen.
Aiwanger: "Entscheidung im Sinne der Kunden"
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärte, das Thema Bars und Kneipen sei "im Sinne der Kunden" entschieden worden. Vielleicht halte das den ein oder anderen davon ab, private Kellerpartys zu machen. Es gebe auch keine weiteren Erschwernisse wie eine Sperrstunde oder Alkoholverbote – da seien sich CSU und Freie Wähler einig gewesen. Noch vergangenen Freitag hatte Söder genau diese Möglichkeiten genannt, die auch der VGH in seinem Beschluss als mögliche Auflagen aufführte.
Offen ist ohnehin, wie viele Bars und Kneipen die Neuregelung betreffen wird. Viele ehemals reine Schankwirtschaften bieten inzwischen auch Speisen an, um öffnen zu dürfen – mit entsprechender Konzession. Darauf verwies auch Söder.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte die Entscheidung des Kabinetts. "Wir verstehen uns als Partner der Pandemiebekämpfung", teilte Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer mit. Bedienung am Tisch und nicht am Tresen oder an der Theke - das habe sich "in Kombination zu den ohnehin für die Branche bestehenden Schutz- und Hygienekonzepten bereits im vergangenen Jahr bewährt".
Kosmos-Betreiber: "Geselligkeit ist unser Konzept"
Aber nicht alle Bar- und Kneipen-Verantwortlichen sind mit den nun beschlossenen Regelungen glücklich. Bei BR24live sagte Florian Schönhofer, Betreiber des seit Monaten geschlossenen Münchner Café Kosmos: Durch die neue Regel habe sich die Situation sogar eher verschlechtert - weil Selbstbedienung künftig nicht möglich sei. Dabei sei genau das in Corona-Zeiten "ganz vernünftig, weil man hinter der Scheibe stehen kann als Personal und Sachen ausgibt". Auch die Tresen-Regel kritisierte Schönhofer: "Wenn man eine Theke nicht nutzen kann, fehlt die meiste Gastfläche in einem Lokal wie dem hier."
Auf die Frage, warum er nach dem vergangenen Lockdown bisher nicht geöffnet habe, sagte Schönhofer: "Geselligkeit ist unser Konzept. Dass Leute zusammenkommen und nicht, dass Leute auseinander gehalten werden." Der FDP-Landtagsabgeordnete Albert Duin betonte ebenfalls bei BR24live, junge Leute sollten lieber "unter geregelten Voraussetzungen" in Bars und Klubs sein. Er fordere "Mut zum Leben", betonte Duin. Die aktuelle Situation sei Unsinn: "Die Leute treffen sich zu Hunderten." Duin plädierte erneut dafür, Klubs und Bars für Getestete, Geimpfte und Genesene zu öffnen.
Bergmüller: "Realitäts- und Bürgerferne"
Von "Realitäts- und Bürgerferne in Bezug auf Gastronomie" sprach der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller mit Blick auf die Regeln für Bars und Kneipen. Bergmüller kritisierte vor allem, dass es nicht erlaubt sei, "den Tresen als zentralen Bereich einer Bar, zu benutzen". Auch die Auflage, Musik nur leise abzuspielen, hält Bergmüller für unpassend: Das zeige, "dass hier Leute am Werk sind, die weder die Arbeitsrealität der Wirte noch die Bedürfnisse der Menschen beachten".
Bedienungen: weiter Maskenpflicht im Freien
Derweil hat das bayerische Kabinett eine weitere, für die Gastronomie wichtige Entscheidung getroffen: Bedienungen müssen auch künftig im Außenbereich verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Geregelt wird diese Maskenpflicht ab sofort wieder in der bayerischen Corona-Verordnung und nicht mehr nur in Rahmenkonzepten. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen Hygienekonzepte geben könnte, in denen keine Maskenpflicht für das Personal im Außenbereich gilt.
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