Ministerpräsident Markus Söder vor Mikrofonen
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Bayern bereitet Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer vor

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Bayern bereitet Verfassungsklage wegen Erbschaftssteuer vor

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen, "wenn eine politische Lösung scheitert". Das erklärte er nach einer Sitzung des CSU-Vorstandes in München.

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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat erneut eine Verfassungsklage gegen die geplante Neuregelung der Erbschaftssteuer angedroht. Sollte es "keine politische Lösung" geben, werde man nach Karlsruhe gehen, sagte der CSU-Vorsitzende nach einer Sitzung des Parteivorstandes in München. Vorerst soll dabei eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben werden, die das Kabinett dann erörtern will. Eine Klage würde dann gegebenenfalls Anfang 2023 eingereicht werden.

Söder sieht Immobilien-Erben im Süden benachteiligt

Die Erbschaftssteuer sei eine "reine Einnahmequelle für die Länder", eine Regionalisierung sei deshalb zwingend nötig. Genau dies sähen die Pläne der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP aber nicht vor, kritisierte Söder: "Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden", sagte der Ministerpräsident. Damit meint der Partei- und Regierungschef, dass die Grundstücks- und Immobilienpreise "im Süden exorbitant höher" seien "als in weiten Teilen des Nordens und des Ostens".

"Deswegen werden wir die Verfassungsklage auf den Weg bringen, wenn eine politische Lösung nicht klappt", so Söder. Komme die Neuregelung der Erbschaftssteuer nämlich wie bisher geplant, könnten sich Kinder das von den Eltern vererbte Haus womöglich in Süddeutschland nicht mehr leisten, "am Ende" bestehe die Gefahr "von Verlust von Heimat oder Ausverkauf".

Söder: "Ungleiches muss ungleich behandelt werden"

"Wir empfinden es als zutiefst ungerecht und am Ende als nicht rechtlich haltbar, wenn man eine Erbschaftssteuer, eine Rechtsphilosophie über alle Bereiche legt, die so unterschiedlich sind", sagte Söder und verwies auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

Gleiches müsse gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden, so Söder: "Verfassungswidrig ist demnach Ungleiches gleich zu behandeln." Die Regelungen bei der Vererbung von Immobilien müssten daher im Süden anders gestaltet werden als im Norden, eine Regionalisierung durch die Länder sei geboten.

Steuerlast dürfte sich für Erben von Immobilien erhöhen

Hintergrund ist eine Regelung im Jahressteuergesetz, die mit dem Jahreswechsel in Kraft treten soll. Der Bundestag hat seine Zustimmung bereits gegeben, nun muss noch der Bundesrat zustimmen. In dem Gesetz wird die sogenannte "Immobilienwert-Verordnung" angepasst.

Dadurch wird zwar nicht die Erbschafts- und Schenkungssteuer selbst angehoben, aber der Wert einer Immobilie wird anders veranschlagt. Zahlreiche Grundstücke und Wohnungen dürften nach der Änderung mehr wert sein, wodurch auch höhere Steuern fällig werden.

Knackpunkt Steuerfreibeträge: Bayern will Regionalisierung

Die Steuerfreibeträge sollen dennoch nicht angehoben werden. Derzeit liegen diese bei 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Elternteil und pro Kind, bei Enkeln bei 200.000 Euro. Die Union hat ebenso wie die Freien Wähler das Vorhaben in der Vergangenheit deswegen als "Steuererhöhung durch die Hintertür" kritisiert.

Im Bundestag hatte sie einen Antrag eingebracht und darin gefordert, die Freibeträge zu erhöhen. Insbesondere sollte es den Bundesländern ermöglicht werden, die Freibeträge regional unterschiedlich auszugestalten. Derzeit gibt der Bund die Freibeträge vor.

Bayern ist mit seiner Kritik bisher isoliert

Der Antrag der Union fand im Bundestag keine Mehrheit. Die Ampel-Fraktionen und die Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich, nur die Unions-Fraktion stimmte dafür. Söder fordert jedoch weiterhin eine regional unterschiedliche Ausgestaltung der Freibeträge. "Die Regionalisierung von Freibeträgen tut ja keinem weh", sagte der CSU-Chef. Er vermute bei den anderen Ländern eine Angst vor einem Steuerwettbewerb mit Bayern.

Im Bundesrat hat Ministerpräsident Söder zudem einen ähnlichen Antrag eingebracht. Im dortigen Finanzausschuss stimmten allerdings kürzlich alle anderen Bundesländer gegen seinen Antrag – also auch jene, die von der Union regiert werden. Unter den Bundesländern ist Söder mit der Kritik am Steuergesetz somit bisher völlig isoliert.

  • Zum Artikel: "Erbschaftsteuer wird für viele steigen: Wie gerecht ist das?"
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