Bayerns Ministerpräsident Markus Söder auf einer Pressekonferenz.
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Bayerns Ministerpräsident Söder hatte bereits im Voraus vor einer Erhöhung der Erbschaftssteuer durch die Hintertür gewarnt. (Symbolbild)

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Streit um Erbschaftssteuer: Bayern prüft Verfassungsklage

Ungleich und ungerecht seien die neuen Regeln aus dem Jahressteuergesetz. Deshalb erwägt Bayerns Ministerpräsident eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Er erneuerte seine Forderung, die Erbschaftssteuer zu regionalisieren.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Im Streit um die geplante Erhöhung der Erbschaftssteuer prüft Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die neuen Regeln seien "ungleich und damit ungerecht", sagte er in einem Interview mit der Bild-Zeitung (Donnerstagsausgabe). Dies sei "total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern". Deshalb sei seine Regierung für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer, damit nicht Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander verglichen werden.

Es würden zudem "höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen" gebraucht. Söder nannte es "fatal", dass mit Bundesfinanzminister Christian Lindner "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht".

  • Zum Artikel: "Erbschaftsteuer wird für viele steigen: Wie gerecht ist das?"

Jahressteuergesetz: Immobilienwerte nah am Verkaufswert ansetzen

Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz, das der Bundestag am Freitag beschlossen hatte. Diese setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen.

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig.

Keine Erhöhung der Freibeträge bei Vererbung geplant

Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor - derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023, der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.

Die Union wirft der Regierung eine versteckte Steuererhöhung vor. Bundesfinanzminister Lindner weist diese Vorwürfe zurück und hat sich selbst für eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgesprochen.

Mit Material von dpa und afp.

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