Am Eingang zum Landgericht Bayreuth hängt ein Wappen des Freistaats Bayerns.
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Ein zur Tatzeit 19-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Er soll im Mai seine Ex-Freundin erstochen haben.

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Prozess in Bayreuth: Ex-Freund soll 18-Jährige getötet haben

Prozess in Bayreuth: Ex-Freund soll 18-Jährige getötet haben

Als ein 19-Jähriger im Mai einen Notruf absetzt, eilen Einsatzkräfte nach Bindlach in den Landkreis Bayreuth. Dort finden sie neben dem Anrufer auch seine tote 18-jährige Ex-Freundin. Heute beginnt der Prozess gegen den jungen Mann.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Es ist eine Gewalttat, die weit über die Gemeinde Bindlach hinaus für Erschütterung gesorgt hat: Heimtückisch und aus niederen Beweggründen soll ein 19-Jähriger seine Ex-Freundin erstochen haben. Am Freitag beginnt die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bayreuth.

Damals 19-Jähriger hat sich widerstandslos festnehmen lassen

Am 24. Mai geht am späten Abend bei der Integrierten Leitstelle Bayreuth/Kulmbach ein Notruf ein. Am Apparat: der damals 19-Jährige. Mehrere Polizeistreifen und Kräfte des Rettungsdienstes sowie ein Notarzt machen sich sofort auf den Weg in die gut 7.000 Einwohner große Gemeinde Bindlach im Landkreis Bayreuth.

Als die Rettungskräfte eintreffen, finden sie den jungen Mann – und eine leblose 18-Jährige im Haus ihrer Eltern. Sie wurde mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet. Der 19-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Nun muss er sich vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Freundin aus niedrigen Beweggründen heimtückisch ermordet zu haben. Wie es in einer Mitteilung aus dem Landgericht heißt, werden weitere Details zur Tat aus Rücksicht auf "schutzwürdige Belange des Angeklagten und der Hinterbliebenen der Getöteten" erst nach Verlesung der Anklageschrift bekanntgegeben.

Jugendstrafe: 15 Jahre Höchstmaß bei Mord

Die Tötung eines Menschen kann im deutschen Strafrecht den Tatbestand eines Mordes oder des Totschlags erfüllen, die Umstände der Tat werden außerdem bei jedem Delikt im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Grundsätzlich ist Jugendstrafrecht im Alter von 14 bis 17 Jahren anzuwenden. ‍Auch für zwischen 18- und 21-Jährige kann das Jugendstrafrecht Anwendung finden – allerdings nur dann, wenn sie vom Entwicklungsstand her eher Jugendlichen als Erwachsenen entsprechen. Als Beurteilungsgrundlage dient dafür unter anderem auch die sogenannte Marburger Richtlinie, die bestimmte Kriterien – zum Beispiel mangelnde Ausbildung der Persönlichkeit, Hilflosigkeit, Naivität – beinhaltet.

Urteil wird im November erwartet

Bei dem Prozess am Landgericht Bayreuth wird erwartet, dass die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen wird. Die Eltern der Getöteten treten als Nebenkläger auf. Für den Prozess sind bis zum 8. November neun Hauptverhandlungstermine angesetzt.

Hilfe bei Gewalt

Sollten Sie selbst von Gewalt betroffen sein: Die Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Gewalt an Männern" beraten kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichen Sie unter 08000/116016, das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800/123 9900.

Auch der "Weisse Ring" hilft Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind. Sie erreichen den "Weissen Ring" telefonisch unter 116 006.

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