Statue einer Justizia mit Waage und Schwert vor einem Wolkenhimmel (Symbolbild)
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Justizia muss sich ein weiteres Mal mit dem Fall beschäftigen.

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Berufung im Prozess um Nazi-Symbole im Dienstzimmer

Berufung im Prozess um Nazi-Symbole im Dienstzimmer

Der Traunsteiner Prozess gegen einen Kripobeamten wegen Strafvereitelung im Amt und Nazi-Symbole im Dienstzimmer geht in eine weitere Runde. Der Angeklagte und die Verteidigung haben Berufung eingelegt. Der Mann hatte eine Bewährungsstrafe bekommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Urteilsspruch des Traunsteiner Amtsgerichts vom vergangenen Montag war nicht der Schlusspunkt im Verfahren gegen einen Kripobeamten, der wegen Strafvereitelung im Amt und der Verwendung von Nazi-Symbolen angeklagt war. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 53-Jährige legten Berufung ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nun ist das Landgericht am Zuge.

Elf Monate Haft auf Bewährung

Das Amtsgericht hatte den Beamten zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Beamten eingeleitet hatte, obwohl dieser der Urheber eines rassistischen Chats war. Darin waren in Deutschland lebende Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft worden. Der betreffende Beamte hat inzwischen einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert.

Collage mit Hitlerbildern im Dienstzimmer

Der nun verurteilte Kripobeamte, der in der Abteilung Staatsschutz arbeitete, hatte außerdem 2015 in seinem Dienstzimmer eine Collage aufgehängt, auf der Hakenkreuze, eine SS-Rune und Hitlerbilder zu sehen waren. Deshalb sprach ihn das Gericht auch wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig.

Allerdings ging das Gericht davon aus, dass die Collage im Hause bekannt und geduldet war. Damit wiederum habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass das Aufhängen der Collage nicht strafbar sei.

Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verlangt. Der Verteidiger des Mannes hatte auf Freispruch plädiert.

In seinem letzten Wort vor dem Amtsgericht hatte sich der Kripobeamte für den Ermittlungsfehler entschuldigt. Ansonsten hatte er laut Gerichtssprecherin alle Schuld von sich gewiesen.

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