Bezahlkarte für Asylbewerber
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Bezahlkarte für Asylbewerber wird ab Ende März getestet

Bezahlkarte für Asylbewerber wird ab Ende März getestet

Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Straubing und anderen Pilotkommunen erhalten Ende März eine Bezahlkarte. Sie gilt nur in bestimmten Bereichen. Das Projekt sorgt in Bayern für geteilte Meinungen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im niederbayerischen Straubing sowie den anderen für die Pilotphase in Bayern vorgesehenen Kommunen - Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein - soll die Bezahlkarte für Asylbewerber ab Ende März ausgegeben werden.

Ein konkretes Startdatum könne derzeit noch nicht genannt werden, heißt es in einer Antwort des zuständigen Bayerischen Innenministeriums auf Anfrage des BR. Man werde darüber zu gegebener Zeit informieren.

Rund 400 Bezahlkarten in Straubing ausgegeben

In Straubing würden zum Start der Pilotphase etwa 400 Bezahlkarten für Asylbewerber ausgegeben, so das Bayerische Innenministerium. Die Karten sollen nur im jeweils zulässigen Aufenthaltsbereich der betreffenden Personen gültig sein. Das könne auch nur auf Landkreisebene sein, heißt es vom Innenministerium weiter.

Es sei aber möglich, dass die Bezahlkarte für bestimmte Online-Käufe gezielt freigeschaltet werde. Ein Beispiel ist die Online-Zahlungsabwicklung für das sogenannte 49-Euro-Ticket bei der Deutschen Bahn. Auch Mobilfunkverträge sollen über die Karte bezahlt werden können.

Kein Geldtransfer ins Ausland

Die kreisfreie Stadt Straubing ist eine von vier Modellkommunen in Bayern, in der die Bezahlkarte für Asylbewerber als erstes eingeführt wird. In einem Gespräch mit dem BR Anfang Februar lobte Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU) das Projekt als "angemessen, um möglichen Missbrauch ausschließen zu können". Es sei nicht Bestandteil der Asylbewerberleistungen, dass Geld ins Ausland transferiert werde.

Der Bayerische Flüchtlingsrat und der Verein Pro Asyl kritisieren das System der Bezahlkarte. Sie schränke Geflüchtete massiv in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit ein.

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