24.06.2023, Rappenalptal - Der im Oktober 2022 ausgebaggerte Rappenalpbach bei Oberstdorf Ende Juni 2023.
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So soll der Rappenalpbach renaturiert werden

So soll der Rappenalpbach renaturiert werden

Bald rollen erneut Bagger im Naturschutzgebiet südlich von Oberstdorf: Der zerstörte Bach im Rappenalptal soll schnellstmöglich wieder so aussehen wie früher. Einzelheiten zur Renaturierung und den Kosten gab es im BR24live.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Muscheln, Krebse und seltene Insekten wurden im Herbst letzten Jahres im Rappenalptal vernichtet, als die Alpgenossenschaft den Wildbach im Tal ausbaggern und begradigen ließ. Diese Zerstörung soll nun schnellstmöglich rückgängig gemacht werden - sagt ein Gericht. Doch die Entscheidung sorgt nicht nur für positive Reaktionen.

BR-Schwaben-Korrespondent Christoph Scheule erklärte im BR24live die Hintergründe des Skandals, welche Pläne für die Renaturierung jetzt vorliegen und wann erneut Bagger im Rappenalptal rollen (Video oben im Artikel eingebettet).

Auch Freistaat soll für Renaturierung bezahlen

Am Montag erregte der Umweltskandal erneut das Interesse der Öffentlichkeit, weil am Verwaltungsgericht in Augsburg ein Vergleich zwischen dem Freistaat Bayern und der Alpgenossenschaft geschlossen wurde - mit dem Ergebnis, dass die Kosten für die Renaturierung von der Alpgenossenschaft und vom Freistaat Bayern gemeinsam getragen werden. Die Richterin sprach davon, dass es "nicht um Schuld oder Unschuld" gehe. Der Rappenalpbach soll demnach schnell in seinen ursprünglichen Zustand vor den Baggerarbeiten von 2022 zurückversetzt werden.

Offizielle Reaktionen überwiegend positiv – Community verärgert

Im Detail sieht die Gerichtsentscheidung vor, dass der Freistaat auf eigene Kosten ein Konzept für die Renaturierung erstellt, während die Alpgenossenschaft für erste Baumaßnahmen verantwortlich ist. Für alle Folgemaßnahmen werden die Kosten 50:50 geteilt. Das Ziel sei es, dem Wildbach seine ursprüngliche Dynamik zurückzugeben. Auf die pragmatische Entscheidung reagieren einige in der BR24-Community mit Unverständnis.

"Jawohl. Einen Vergleich schließen, bei dem der Steuerzahler die Hälfte zu tragen hat. Wir haben es ja! Und die Verursacher lachen sich kaputt." BR24-User ZWURGERL
"Ich fasse zusammen, wenn Menschen etwas für den Klimaschutz unternehmen, spricht der Staat von Terrorismus und sperrt diese Menschen präventiv weg. Wenn das Rappenalptal, welches zu den am strengsten geschützten Naturschutzgebieten in Europa zählt, zerstört wird, stellt die Richterin klar, dass es hier nicht um Schuld oder Unschuld gehe. Ich geb's auf, ich verstehe die Welt nicht mehr." BR24-User TrauSchauWem

Umweltverbände fordern zeitnahe, nachhaltige Lösung

Thomas Frey vom Bund Naturschutz äußerte sich zwar positiv zum Vergleich, betonte aber auch die Notwendigkeit eines zügigen Beginns der Renaturierungsarbeiten. "Für uns ist wichtig, dass ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Konzept herauskommt", so Frey. Er hofft darauf, dass dem Rappenalpbach mehr Platz gegeben wird und man sich dabei an historischen Karten orientiert.

Auch der Landesbund für Vogelschutz fordert in seiner Reaktion eine zügige Renaturierung des Rappenalpbaches. Der jetzt geschlossene Vergleich dürfe nicht dazu führen, dass die Renaturierung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werde. Außerdem solle nicht nur der Rappenalpbach wiederhergestellt werden, auch weitere 10.000 Kilometer verbaute und kanalisierte Fließgewässer in Bayern müssten renaturiert werden. Inzwischen heißt es einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Augsburg, dass noch im Juli mit den Arbeiten begonnen werden soll.

"Bestmögliche Lösung" – Lokalpolitik begrüßt Vergleich

Indra Baier-Müller (FW), Landrätin im Oberallgäu, begrüßte in einer ersten Reaktion den heutigen Vergleich: "Ich denke, dass das Ergebnis der Verhandlung die bestmögliche Lösung im Sinne des Rappenalpbachs ist. Nun können wir im Sinne der Natur sofort handeln und müssen nicht den Ausgang eines langen Gerichtsverfahrens abwarten", so die Landrätin in einer schriftlichen Stellungnahme.

Mit dem Vergleich und dem Maßnahmenpaket für den Rappenalpbach gebe es nun eine verlässliche Grundlage für den Naturschutz, den Hochwasserschutz und die Alpwirtschaft am Rappenalpbach, teilte die Alpgenossenschaft auf BR24-Anfrage mit. "Wir sind zuversichtlich, dass bei künftigen Starkregenereignissen, die fortwährend die Gewässerdynamik beeinflussen, mit dem Markt Oberstdorf als Träger der Unterhaltslast für den Rappenalpbach Lösungen gefunden werden, die die Belange der Alpwirtschaft, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes berücksichtigen", heißt es in der schriftlichen Antwort.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Baggerarbeiten

Unabhängig von dem jetzt vor dem Verwaltungsgericht geschlossenen Vergleich ermittelt die Staatsanwaltschaft zu den Vorgängen im Rappenalptal. Im Zuge dieser strafrechtlichen Ermittlungen wird derzeit ein Gutachten erstellt, das allerdings erst im kommenden Jahr vorliegen soll.

Rappenalpbach nach Hochwasser begradigt

Im Herbst 2022 hatte die Alpgenossenschaft Rappenalptal den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern mit einem Bagger begradigt und massiv verändert. Auslöser der Bauarbeiten waren Hochwasserschäden, die die Genossenschaft beseitigen wollte.

Genossenschaft und Landratsamt streiten über Verantwortung

In Eilverfahren stuften das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München die Arbeiten als unzulässig ein. Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung, denn das Landratsamt hatte gewisse Arbeiten an dem Bach erlaubt.

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