Schrecksee bei Hinterstein im Oberallgäu
Bildrechte: BR/Alex Brutscher

Instagram-Hotspot Schrecksee: Bei Übernachtungen im Naturschutzgebiet drohen drei- bis vierstellige Geldstrafen.

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Camping in den Bergen – Was ist erlaubt?

Zelten, Campen, Biwakieren in den Bergen: Romantischer geht es für viele im Urlaub kaum. Doch ist das überhaupt erlaubt? Worauf muss man achten? Hier die wichtigsten Regeln und Tipps.

Über dieses Thema berichtet: Rucksackradio am .

Schlafsack und Zelt eingepackt, genug Brotzeit dabei und nach der Bergtour unter freiem Himmel schlafen, quasi in einem Tausendsternehotel: Klingt zu schön, um wahr zu sein, oder? Kurz gesagt: ja. Denn das wilde Übernachten im Freien in Bayern ist verboten. Auch im Wald – Ausnahme: Der Grundbesitzer ist einverstanden. Besonders teuer wird es, wenn man in Naturschutzgebieten übernachtet. Dabei drohen drei- bis vierstellige Strafen.

Warum soll man in den Bergen nicht im Freien übernachten?

Die Strafen halten viele nicht davon ab, im Naturschutzgebiet ihr Lager aufzuschlagen. Ein Beispiel dafür ist der Schrecksee bei Hinterstein im Oberallgäu. Der See ist ein wahrer Instagram-Hotspot. Er liegt auf 1.800 Metern, hat eine kleine, malerische Insel und ist von saftigen grünen Bergflanken umrahmt. Immer wieder übernachten dort oben im Naturschutzgebiet Menschen.

Warum das ein Problem ist, erklärt Marc Stannartz aus dem Naturschutz-Ressort des DAV. Zum einen werde an solchen Orten oft Müll zurückgelassen. Außerdem glaubt Stannartz, dass viele auch nicht wissen, wie sich das Übernachten im Freien auf die Naturräume, besonders auf Wildtiere auswirkt, denn "gerade in diesen Dämmerungszeiten sind sie sehr sensibel, weil das die Zeit der Nahrungsaufnahme für die Wildtiere ist", sagt Stannartz. Auch das Licht von Taschenlampen störe die Tiere. Und Lagerfeuer seien gerade in Schutzgebieten gefährlich und daher verboten.

Wann ist es erlaubt, draußen zu übernachten?

Ein Notbiwak ist allerdings immer erlaubt, also ein "ungeplantes" Biwakieren. Etwa wenn man verletzt ist, das Wetter umschlägt oder es zu dunkel wird, um sicher weiterzuwandern. So ging es einem Wanderer, der eine Nacht in der Nordwand des Sonntagshorns ausharren musste, weil er sich verstiegen hatte. Das Wörtchen "ungeplant" spielt hierbei eine große Rolle. Ein "geplantes" Biwak ist nämlich nicht erlaubt, selbst wenn man nur in einem Biwaksack oder auf einer Isomatte ohne Zelt übernachtet.

Übrigens: Die Begriffe Zelten und Campen werden häufig synonym verwendet. Gemeint ist im Gegensatz zum Notbiwak das geplante Übernachten im Freien. Es gibt aber ohnehin einige Alternativen.

Welche Übernachtungs-Alternativen gibt es?

Beim Übernachten in Berghütten sieht man zwar nicht direkt die Sterne, dafür muss man aber auch nicht Unmengen an Verpflegung oder gar ein Zelt mitschleppen. Auf Hütten werden außerdem Müll, Abwasser und Fäkalien gesammelt und nicht in der Natur zurückgelassen.

Eine andere Möglichkeit sind Trekking- beziehungsweise Zeltplätze. Dort lässt sich ganz legal eine Nacht mitten in der Natur verbringen. "Eine" Nacht ist wörtlich gemeint, länger darf man dort in der Regel nämlich nicht übernachten. Solche Plätze findet man vor allem in den Mittelgebirgen, also etwa im Bayerischen Wald, im Spessart, im Frankenwald, im Fichtelgebirge und im Steigerwald. Viel gibt es dort nicht: In der Regel Toilettenhäuschen, Plätze, an denen man sein Zelt aufschlagen kann und manchmal Feuerstellen. Man muss aber gut planen und rechtzeitig buchen. Denn meistens gibt es nur wenige Plätze, die schnell weg sind.

Wohnmobile sind eine weitere Möglichkeit, wenn man das nötige Kleingeld hat. Damit kann man dem guten Wetter hinterherfahren. Oft gibt es in Wanderregionen zudem Camping- oder Stellplätze, von denen aus man direkt loslaufen kann.

Auch Selbstversorgerhütten können eine Alternative sein. Allerdings ist es auch dort wichtig, sich rechtzeitig anzumelden. Oft muss man sich zudem vorab den Schlüssel für die Hütte abholen. Und Vorsicht: Biwakschachteln wie etwa am Jubiläumsgrat oder an der Höfats sind keine Selbstversorgerhütten, sondern Notunterkünfte.

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