Zu sehen ist ein Absperrband der Polizei
Bildrechte: BR/Natasha Heuse

Nach 44 Jahren hat die Polizei München in einem Cold Case von 1978 einen mutmaßlichen Täter festgenommen. (Symbolbild)

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Cold Case in München: Nach 44 Jahren Mordverdächtiger in U-Haft

Nach mehr als 44 Jahren hat die Münchner Polizei in einem bislang ungeklärten Mordfall im aus dem Jahr 1978 einen Ermittlungserfolg verkündet. Der Tatverdächtige sitzt bereits in U-Haft. Der Brite soll damals einen Rentner getötet haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Münchner Polizei ist es nach 44 Jahren gelungen, den Mord an einem 69-jährigen Münchner im Jahr 1978 aufzuklären. Laut Staatsanwaltschaft und Mordkommission wurde der heute 70 Jahre alte Brite schon im Frühjahr in seiner Heimat verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert.

Britischer Bauarbeiter war 1978 beim Opfer zu Besuch

Ermöglicht hat den Fahndungserfolg in diesem Cold Case ein Fingerabdruck, der damals am Tatort sichergestellt wurde und jetzt bei einem erneuten Datenabgleich zu einem Treffer geführt hatte. Der Brite war nach jetzigem Kenntnisstand 1978 für einige Monate als Student und Bauarbeiter in München. In der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember soll er sich mit einem 69-jährigen Münchner in dessen Giesinger Wohnung getroffen haben. Es war bekannt, dass der Rentner Sexualkontakte zu jungen Männern pflegte.

Rentner mit Mörser-Stößel brutal erschlagen

Zwölfmal soll der damals 25-jährige Brite den Münchner von hinten mit einem knapp einen Kilogramm schweren Stößel eines Mörsers aus Bronze gegen den Kopf geschlagen und ihn dadurch getötet haben. Die Tat blieb zunächst unentdeckt. Angehörige wandten sich am 2. Januar an die Polizei, weil der 69-Jährige nicht bei einem Gottesdienst erschienen war und sie ihn telefonisch nicht erreichen konnten.

Nicht nur Mord, sondern auch Diebstahl

Die Polizei ließ daraufhin die Wohnung öffnen, der 69-Jährige wurde blutüberströmt und leicht bekleidet in seiner Badewanne aufgefunden. Die Wohnung war vom Täter durchwühlt worden, mehr als 1.000 Mark Bargeld, der Wohnungsschlüssel und ein Münzring fehlten. Der Ring wurde eine Woche später am Hauptbahnhof gefunden.

Die Kriminalpolizei sicherte am Tatort Fingerabdrücke von drei unbekannten Personen. 2.700 Personen wurden damit verglichen, einen Treffer ergab sich dabei nicht. Trotz einer ausgelobten Belohnung von 3.000 Mark kam die Mordkommission bei den Ermittlungen über Jahrzehnte nicht voran. 2005 wurden mit neuen technischen Möglichkeiten die Asservate noch einmal untersucht. Dabei konnten drei DNA-Spuren sichergestellt werden.

2021 führen DNA-Spuren nach Großbritannien

2018 wurde der ungelöste Fall routinemäßig noch einmal aufgegriffen und in diesem Zusammenhang auch die drei Fingerabdrücke zum Abgleich nach Großbritannien geschickt. Diese erste Anfrage verlief negativ. Im November 2021 meldete die britische Datenbank jedoch unerwartet einen Treffer. So wurde der 1978 gesicherte Fingerabdruck einem 70-jährigen Rentner zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte daraufhin einen Haftbefehl und die Auslieferung des Tatverdächtigen nach Deutschland.

Tatverdächtige sitzt in U-Haft seit April

Die britische Polizei nahm den heute 70-Jährigen Ende März an seinem Wohnort, den die Münchner Polizei nicht nennt, fest. Am 6. April flogen Beamte aus München nach London und überführten den Beschuldigten anschließend. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Wie der Leiter der Mordkommission, Stephan Beer, auf einer Pressekonferenz erklärte, stimmen zwei der DNA-Spuren, die man 2005 sicherstellen konnte, mit der DNA des 70-Jährigen überein. An der Tatwaffe wurden damals keine Fingerabdrücke und keine DNA festgestellt.

Mord mit Heimtücke, Raub und Habgier?

Am 21. September hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage beim Landgericht München wegen Mordes erhoben. Laut Sprecherin Juliane Grotz sieht die Staatsanwaltschaft bei der Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, Ermöglichung einer anderen Straftat (Raub) und Habgier. Einen Termin für das Verfahren gibt es noch nicht.

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