Ursprünglich sollten Unternehmen in Deutschland bis zum 31. Oktober 2023 ihre Schlussabrechnungen zu Coronahilfen des Bundes vorlegen, diese Frist wurde dann bis 30. September dieses Jahres verlängert. Nun zeigt sich jedoch, dass in Bayern eine gar nicht so kleine Anzahl von Firmen auch diese Frist verpasst hat.
Mit Antrag auf Fristverlängerung bleibt noch etwas Zeit
Nach Angaben der IHK München und Oberbayern, die im Auftrag der Staatsregierung die Abwicklung der Corona-Hilfspakete des Bundes übernahm, hatten bis 15. Oktober zwar 94,1 Prozent der Unternehmen ihre Abrechnungen eingereicht, von mehr als 16.000 Firmen steht sie aber noch aus.
Diese Betriebe müssten nun eigentlich den gesamten Coronazuschuss plus Zinsen zurückzahlen. Doch gibt es einen allerletzten Strohhalm zumindest für die Firmen, die eine Fristverlängerung beantragt hatten: Sie können bis zum 2. Dezember im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ihre Schlussabrechnung nachliefern.
Knapp zwölf Milliarden Euro in Bayern ausgezahlt
Diese Aufgabe kann durchaus komplex sein: Die Firmen müssen der IHK Einnahmen aus den Überbrückungshilfen I, II, III, III+ und IV, der sogenannten November- und Dezemberhilfe sowie der Neustarthilfe melden. Unternehmen, die pandemiebedingte Umsatzeinbrüche meldeten, bekamen auf diesen Kanälen dafür einen Ausgleich.
Ausgezahlt wurden in Bayern knapp zwölf Milliarden Euro, von denen nach Berechnungen des Ifo-Instituts fast fünf Milliarden allein an Gastronomie und Hotellerie flossen. Die Gesamtsumme der Staatshilfen war sogar noch höher.
Gründe für Fristversäumnisse unklar
In der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die Staatsregierung Soforthilfen gezahlt, außerdem gab es Steuerstundungen, Kreditbürgschaften und allerlei andere Unterstützungsmaßnahmen, die nicht über die IHK abgewickelt wurden.
Warum 16.500 Firmen keine Schlussabrechnungen einreichten, ist nicht bekannt. Ganz überwiegend handelt es sich wahrscheinlich um kleine Unternehmen, da größere Unternehmen in aller Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Finanzdienstleister damit beauftragten. Mutmaßlich stellten zumindest einige der säumigen Firmen ihre Geschäftstätigkeit mittlerweile auch ein.
Mehr Nachzahlungen als Rückforderungen
Dabei kann die Schlussabrechnung für eine Firma durchaus auch positive Effekte haben: So haben die bayerischen Kammern bislang 81.500 von mehr als 208.000 Abrechnungen zum "Paket 1" bearbeitet, das sind die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfen.
Ergebnis: In knapp 29 Prozent der Fälle bekommt die jeweilige Firma sogar eine Nachzahlung. Nur ein knappes Fünftel muss einen Teil der Coronahilfe zurückzahlen, weil die Geschäftseinbußen weniger gravierend waren als befürchtet. Laut IHK beläuft sich die durchschnittliche Höhe der Rückforderungen auf 4.785 Euro.
Mit Informationen von DPA
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