Der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger ist vom Regensburger Landgericht wegen Erpressung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Richter verhängten eine Geldstrafe von 300 Tagessätze zu je 400 Euro, also insgesamt 120.000 Euro. Der mitangeklagte Wahlkampfmanager Riegers muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 300 Euro, also insgesamt 15.000 Euro, bezahlen.
Gericht sicher: Rieger hat Immobilienunternehmer erpresst
Das Gericht ist sich sicher, dass Franz Rieger 2013 einen Immobilienunternehmer erpresst hat, um von ihm eine höhere Spende für seinen Wahlkampf zu bekommen. Der Landtagsabgeordnete habe vom Unternehmer, der eigentlich nur einen kleinen Betrag spenden wollte, 60.000 Euro verlangt und ihm mit dem Einfluss seiner Partei auf Bauangelegenheiten in der Stadt gedroht. Wörtlich soll Rieger gesagt haben: "Sie wissen schon, wer in Zukunft über Baugebiete und Baugenehmigungen entscheidet." Damit habe er ganz bewusst seine Stellung als Abgeordneter und örtlicher CSU-Chef ausgenutzt. Erst durch diese Drohung habe sich der Zeuge genötigt gefühlt zu zahlen. Das wusste und wollte Rieger, so der Vorsitzende Richter.
Rieger bestreitet Drohung weiterhin
Außerdem sagte der Richter, dass er Schuldeinsicht und Reue beim Abgeordneten nur in Ansätzen erkennen könne. Rieger hatte im Prozess zwar den Ablauf des Treffens mit dem Unternehmer weitgehend eingeräumt, doch er bestreitet weiter, dass es sich dabei um eine Drohung gehandelt habe. Noch nie habe er jemanden erpresst, so Rieger in seinen letzten Worten im Prozess.
Verteidiger kündigen Revision an
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Riegers Verteidiger kündigten bereits an, in Revision gehen zu wollen. "Es wird nicht überraschen, dass mich die Urteilsbegründung nicht überzeugt", sagte Riegers Verteidiger Dirk Lammer. Immerhin habe das Gericht deutlich gemacht, dass sich das Verhalten Riegers im Grenzbereich hin zum straffreien Verhalten bewege, so der Anwalt. Das Gericht habe sich aus seiner Sicht aber von der falschen Seite an diesen Grenzbereich angenähert. "Ich bin überzeugt, dass das nicht strafbar ist, was man Herrn Rieger hier vorwirft. Wir werden diese Rechtsfrage natürlich dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorlegen“, sagte Lammer.
Oberstaatsanwalt zufrieden mit Urteil
Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich dagegen die Staatsanwaltschaft. Das Gericht ist unserer Rechtsauffassung gefolgt, was wollen wir mehr?“, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nach der Urteilsverkündung. Die Strafe bewege sich im Rahmen dessen, was die Staatsanwaltschaft als angemessen sehe. "Aufgrund der nachvollziehbaren Begründung des Gerichts haben wir aktuell nichts auszusetzen", sagte Kastenmeier.
Rieger will Landtagsmandat behalten
Rieger selbst äußerte sich nicht zum Urteil. Auf die Frage, ob er sein Landtagsmandat nach der Verurteilung behalten wolle, antwortete Rieger aber knapp mit den Worten: "Na klar!"
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer sprach in einer ersten Reaktion nach der Verurteilung Riegers von "schwerwiegenden Vorwürfen". Kreuzer betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aber auch, dass mögliche weitere Schritte seitens der Fraktion erst nach Rechtskraft des Urteils in Betracht kämen.
Franz Rieger selbst gab indes bekannt, dass er sein Amt als stellvertretender Vorsitzender im Europaausschuss und seine Mitgliedschaft im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags niederlegen wolle. Er habe sich dazu entschlossen, damit die beiden Ämter wegen des Urteils nicht belastet würden, so Rieger.
Teil der Regensburger Korruptionsaffäre
Der Strafprozess gegen Rieger stand im Zusammenhang mit der sogenannten Regensburger Korruptionsaffäre. Dabei geht es um großzügige Wahlkampfspenden aus der Immobillienbranche an Regensburger Kommunalpolitiker. Im Zuge dieser Affäre wurde der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (damals SPD) wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit verurteilt. Erst vergangene Woche entschied der BGH, dass Teile dieses Verfahrens neu aufgerollt werden müssen.
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