Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen reagiert die Staatsregierung und verschärft die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Gastronomie-Betriebe müssen teilweise schließen, Weihnachtsmärkte können nicht stattfinden - und für Kultur- und Sportveranstaltungen gelten schärfere Zugangsbeschränkungen. Ein Überblick über die neuen Regeln:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Laut der neuen Regelung dürfen sich ab heute maximal fünf Ungeimpfte treffen, aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht.
Kultur- und Sportveranstaltungen
Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass beispielsweise bei Theater- und Opernaufführungen, aber auch bei Sportveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen (z.B. Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätze usw.) und bei Messen nur noch 25 Prozent der eigentlich möglichen Besucher eingelassen werden dürfen.
Hier gilt zudem die 2G-Plus-Regel. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt, und zwar mit einem aktuellen negativen Schnelltest. Überall herrscht Maskenpflicht.
2G-Regel: Hochschulen, körpernahe Dienstleistungen & Co
Alle Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. 2G heißt die neue Vorgabe, die auch für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt. Ausgenommen sind Prüfungen - hier gilt laut der Staatskanzlei "aus verfassungsrechtlichen Gründen" 3G plus. Ungeimpfte können also mit einem aktuellen negativen PCR-Testergebnis teilnehmen.
Auch für Bibliotheken und Archive gilt ab Mittwoch die 2G-Regel - genau wie für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. Betroffen sind auch körpernahe Dienstleistungen, also Friseure und Kosmetikbetriebe. Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen.
Handel
Im Gegensatz zu früheren Pandemie-Beschränkungen wird jetzt nicht mehr zwischen Einzel- und Großhandel unterschieden. Der Handel insgesamt bleibt von 2G ausgenommen. Allerdings gilt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass weniger Kunden gleichzeitig pro Geschäft zugelassen sind.
Bars, Clubs, Nachtgastronomie
Für die nächsten drei Wochen bis 15. Dezember bleiben alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
2G in Cafés und Gaststätten
Bereits seit 16. November gilt in Cafés und Gaststätten die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur noch Geimpfte und Genesene aufhalten. Übersteigt in einer Stadt oder einem Landkreis die Inzidenz die 1.000er-Marke müssen auch diese Einrichtungen geschlossen werden. Ansonsten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
Weihnachtsmärkte
In Bayern wird es heuer keine Weihnachts- oder Christkindlmärkte geben. Alle derartigen Veranstaltungen werden abgesagt. Zuletzt hatten schon etliche Städte wie beispielsweise München angekündigt, entsprechende Veranstaltungen in diesem Jahr ausfallen zu lassen.
Weihnachtsfeiern, Hochzeiten & Co
Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.) gilt ab Mittwoch in Bayern die 2G plus-Regel. Allerdings nur, wenn die Veranstaltung nicht in einem gastronomischen Betrieb stattfindet - dann gilt die bayernweit in diesem Bereich derzeit übliche 2G-Regel.
Dazu kommt: Für Feiern in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt auch eine Obergrenze - maximal 25 Prozent Auslastung oder Mindestabstand zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte. Analog zur Gastronomie entfällt die Maskenpflicht am Platz.
Sonderregeln für Hotspots ab Donnerstag
In allen Regionen Bayerns, in denen die Inzidenz den Wert 1.000 übersteigt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Wichtig: Die Lockdown-Regeln in diesen Hotspots treten erst ab Donnerstag in Kraft. Die neue Corona-Verordnung der Staatsregierung gilt zwar ab Mittwoch - auf ihrer Grundlage wird aber erst festgestellt, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz über 1.000 liegt.
Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen dann in den Hotspots schließen. Auch körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten - anders als ursprünglich angekündigt müssen Friseure aber nicht schließen. Veranstaltungen müssen dagegen ebenfalls entfallen. Hochschulen dürfen bei einer Inzidenz über 1.000 nur digitale Lehrveranstaltungen anbieten.
In den Corona-Hotspots wird aber nicht alles geschlossen: Der Handel bleibt geöffnet, allerdings müssen hier pro Kunde 20 Quadratmeter Platz vorhanden sein. Das heißt, nur halb so viele Kunden wie in anderen Regionen dürfen sich hier in einem Geschäft aufhalten.
Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die verschärften Regeln für die Corona-Hotspots aufgehoben.
- Zum Artikel: Die Lage in Corona-Hotspots in Bayern spitzt sich zu
Schulen und Kitas
Bayernweit sollen Schulen und Kitas offen bleiben, auch in Corona-Hotspots. Weiterhin muss regelmäßig getestet werden, auch für die Kitas und die Mittelschulen (besonders für die 5. und 6. Klassen) soll es die Möglichkeit von Pooltests geben. Ein entsprechendes Angebot soll auf den Weg gebracht werden. Im Unterricht müssen die Kinder und Jugendlichen weiter eine Maske tragen, auch im Schulsport. Ausnahme: Schulsport an der frischen Luft.
Ungeimpfte Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas müssen sich künftig täglich testen lassen. Eltern und andere Besucher von außen dürfen die Schule künftig nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind - hier greift also die 3G-Regel.
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