In einer Disco wird gefeiert
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In einer Disco wird gefeiert (Symbolbild)

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Coronafall in "Tenne": Disco bleibt vorerst geschlossen

Coronafall in "Tenne": Disco bleibt vorerst geschlossen

Nachdem ein infizierter Gast in der Patersdorfer "Tenne" gefeiert hat, bleibt die Disco am kommenden Wochenende geschlossen. Das haben die Betreiber auf Facebook mitgeteilt. Gleichzeitig drohen sie bei Verstößen mit einem lebenslangen Hausverbot.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Die Patersdorfer Diskothek "Tenne", in der am vergangenen Wochenende ein Corona-Infizierter gefeiert hatte, wird dieses Wochenende nicht öffnen. So steht es auf der Facebook-Seite der Betreiber. Als Grund nennen sie den "gegebenen Anlass" und - an die Besucher gerichtet - "die Tatsache, dass sich leider nicht alle von Euch an das vorgeschriebene Konzept halten." Das Landratsamt Regen hat eine Schließung der Diskothek nicht verlangt, so Pressesprecher Heiko Langer.

Es droht lebenslanges Hausverbot

Die Diskothekenbetreiber drohen in dem Online-Post auch mit einem "lebenslangen Hausverbot" für diejenigen, die sich nicht die Regeln halten oder versuchen, diese zu umgehen. Außerdem behalte man sich vor, in solchen Fällen die Polizei zu rufen. "Wir können und wollen nur mit Euch feiern, wenn sich alle ausnahmslos an die Regeln halten!!!" - so schließt der Post.

Infizierter ohne Testergebnis

In der Patersdorfer Diskothek hatte sich am vergangenen Samstag ein Mann aufgehalten, der für den Diskothekenbesuch das Ergebnis seines PCR-Tests nicht abgewartet hatte. Wegen der 3-G-Plus-Regel muss man vollständig geimpft, genesen oder in den letzten 48 Stunden negativ mittels PCR getestet sein, um rein zu dürfen. Die Behörden ermitteln noch, ob der betreffende Besucher beim Einlass bewusst falsche Dokumente vorgelegt, ob der Türsteher nicht genau genug kontrolliert oder ob sich der Infizierte in die "Tenne" geschlichen hat. Der Mann hatte erst am Sonntag, also nach dem Discobesuch, sein positives Testergebnis erhalten.

Bußgelder drohen

Dem Mann wie dem Diskothekenbetreiber drohen hohe Bußgelder, sollte es konkrete Verstöße gegen die Auflagen gegeben haben. Bis zu 25.000 Euro sind je nach den Umständen möglich. Das wird von den Behörden nun ermittelt und einige Zeit dauern.

Freiwillige Tests

Alle Besucher sind aufgerufen, sich freiwillig testen zu lassen, möglichst mittels PCR am heutigen Donnerstag. Das sind fünf Tage nach dem Abend. So lange dauert im Durchschnitt auch die Inkubationszeit. Verpflichtet zum PCR-Test sind die unmittelbaren Kontaktpersonen des Mannes. Ob und wie viele der rund 400 Besucher sich an dem Abend angesteckt haben, ist noch offen. Wenn es Ansteckungen gibt, wird aber nie zu beweisen sein, ob sich jemand bei dem Mann angesteckt hat oder auf anderem Weg, betont das Landratsamt.

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