Während in Berlin das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten "Bundes-Notbremse" läuft, hat sich die bayerische Staatsregierung in einem Punkt schon mal auf eine strengere Reglung festgelegt. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo will bei den Schulen weiter bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 am Distanzunterricht festhalten – nicht erst ab 165, wie die Bundesnotbremse vorsieht.
Piazolo: "Die Zahl 165 überzeugt mich nicht"
Die Zahl 165 war zuvor bereits bei vielen Experten auf Unverständnis gestoßen. Dem Bayerischen Rundfunk sagte Piazolo: "Ich sage es ganz offen, das was jetzt vom Bund vorliegt überzeugt mich nicht. Wir werden jetzt einfach mal abwarten, was am Ende dabei herauskommt. Die Zahl 165 überzeugt mich nicht, ich weiß nicht wo sie herkommt. Mich überzeugt auch nicht das dahinterstehende Sicherheitskonzept. Ich glaube, da sind wir in Bayern besser und insofern warten wir jetzt einfach ab, was vom Bund kommt."
Herrmann verweist auf hohe Inzidenzen bei Jugendlichen
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) schlug im "Münchner Merkur" in die gleiche Kerbe: "Bayern bleibt bei der bisher gültigen und damit strengeren Regelung. Das sind wir der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler schuldig." Als Begründung für die strengeren Regeln verwies Herrmann auf die hohen Inzidenzzahlen bei Kindern und Jugendlichen.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte am Dienstag betont, dass die 15- bis 19-Jährigen inzwischen die am stärksten von Corona-Neuinfektionen betroffene Altersgruppe in Bayern seien. Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in dieser Altersgruppe liege bei mehr als 320, bei den 10- bis 14-Jährigen noch immer bei gut 240. Insgesamt liegt der Durchschnitt in Bayern derzeit bei 185.
"Bundes-Notbremse" sieht Distanzunterricht ab 165er-Inzidenz vor
Nach der "Bundes-Notbremse" sollen die Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend auf Distanzunterricht umstellen. In Bayern gibt es derzeit für die meisten Klassen bereits ab 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche Fernunterricht. Ausgenommen sind nur die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die elfte Jahrgangsstufe. Laut Gesetz sind Abweichungen von der "Bundes-Notbremse" nur dann erlaubt, wenn die jeweilige Länder-Regelung strenger ausfällt.
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