Die Nebentätigkeit des LMU-Professors Michael Meyen für die Wochenzeitung "Demokratischer Widerstand" soll Folgen haben: Zeitweise sollen seine Dienstbezüge um ein Zehntel gekürzt werden. Das besagt eine im Rahmen eines Disziplinarverfahrens erlassene Disziplinarverfügung, wie ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern mitteilte. Meyen habe noch die Möglichkeit, gegen die Verfügung innerhalb eines Monats zu klagen.
Plattform für Verschwörungstheorien
Meyen lehrt am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Frühjahr 2023 war er in die Kritik geraten, weil er mehrfach eine Medienkolumne in der umstrittenen Wochenzeitung veröffentlichte und zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber geführt wurde. Die im März 2020 gegründete Zeitung "Demokratischer Widerstand" mit Sitz in Berlin war im Umfeld der sogenannten "Hygienedemos" entstanden. Sie bietet radikalen Pandemie-Leugnern und Verschwörungsideologien eine Plattform. In den Artikeln und auf der Website ist wiederholt etwa von einer "Corona-Lüge", "Fake-Pandemie" und einer "Corona-Diktatur" die Rede.
Bisher keine Stellungnahme von Meyen
Wie lange der Professor weniger Geld erhält, teilte die Landesanwaltschaft nicht mit. Laut Bayerischem Disziplinargesetz (BayDG) sei eine Kürzung um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre möglich. Im Fall Meyen sei die Dauer im mittleren Rahmen.
Eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks zu dem Sachverhalt mit der Bitte um Stellungnahme ließ Meyen bisher unbeantwortet.
Mit Informationen der dpa
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