Der Prozess gegen Dominik R. aus Freyung, der seine Exfreundin im Schlaf getötet haben soll, findet nicht wie geplant nächste Woche statt. Wie das Gericht mitteilt, hat sich der Angeklagte mit dem Coronavirus infiziert.
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Erste Verurteilung 2017
Eigentlich sollte der neue Prozess gegen Dominik R. am 20. Dezember beginnen. Alle Verhandlungstermine wurden nun aufgehoben. Das Wiederaufnahmeverfahren wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 starten. 2017 wurde Dominik R. vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Zeugen gaben Lüge vor Gericht zu
Dass ein Fall wieder aufgenommen wird, ist sehr selten. In Deutschland darf niemand für eine Tat, für die er bereits verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden. Doch in diesem Fall gab es vor zwei Jahren eine bedeutende Wendung: Zwei Zeugen haben gestanden, vor Gericht gelogen zu haben, um Dominik R. zu schützen. Die beiden - darunter ein guter Freund von Dominik R. - wurden bereits wegen ihrer Falschaussage rechtskräftig verurteilt. Dieser Freund hatte vor Gericht ausgesagt, nicht mit Dominik R. über die Tat gesprochen zu haben. Später räumte er ein, dass das Gegenteil der Fall war: Dominik habe ihm erzählt, dass er seine Exfreundin im Schlaf erstochen habe.
War es doch Mord?
Töten im Schlaf gilt in der Justiz als Lehrbuchbeispiel für Mord: Das Opfer ist arg- und wehrlos, das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Argumentation: Hätten die Passauer Richter gewusst, was Dominik R. seinem Freund gesagt haben soll, wäre das Urteil möglicherweise anders ausgefallen. Dominik R. hatte im Prozess ausgesagt, seine Ex-Freundin im Streit erstochen zu haben und wurde 2017 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
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