Gerichtssal am Landgericht Memmingen.
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Das Geständnis des angeklagten 37-Jährigen hält die Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig.

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Doppelmord-Prozess Altenstadt: Anklage fordert "lebenslang"

Doppelmord-Prozess Altenstadt: Anklage fordert "lebenslang"

Im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt hat die Anklage deutlich gemacht: Sie hält die Darstellung des Hauptangeklagten für nicht glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft geht von geplantem Mord aus und fordert lebenslange Haft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Plädoyers vor dem Landgericht Memmingen: Die Ankläger haben lebenslange Haftstrafen für die beiden Hauptangeklagten gefordert, einen 37 Jahre alten Mann und dessen Frau aus Altenstadt im Landkreis Neu-Ulm.

Anklage spricht von "Heimtücke" und "Habgier"

Der Staatsanwalt sagt: Es sei erwiesen, dass die beiden Hauptangeklagten den Vater des Angeklagten und dessen Partnerin im Nebenhaus erstochen und erstickt haben. Die Tat ereignete sich im Haus der beiden Opfer im April 2023. Das Mordmotiv: "Habgier und Heimtücke". Vater und Sohn hatten sich vor Gericht um die Rückgabe einer geschenkten Immobilie gestritten.

In ihrem Plädoyer untermauerte die Anklage ihre Einschätzung eines geplanten Mordes: Für die Tatzeit habe sich das Paar ein Auto ausgeliehen, ein Handy ohne Mobilfunkkarte genutzt und neben einer Schusswaffe auch noch ein Messer mitgenommen. Die angeklagte Schwiegertochter habe sich außerdem mit Online-Recherchen über Erbfolge-Fragen und die Aufklärung von Mordfällen informiert.

Staatsanwalt sieht Belege für geplanten Mord

Die Aussage, die Ehefrau habe vor dem Haus gewartet, wertet die Staatsanwaltschaft als genauso unglaubwürdig wie die Aussage, der Angeklagte habe seinem Vater lediglich eine illegale Schusswaffe unterschieben wollen, um ihn bei der zuständigen Behörde anzuschwärzen. Unglaubwürdig sei zudem, dass er im Haus seines Vaters überrascht worden und die Situation dann gleichsam "außer Kontrolle" geraten sei.

Während die Staatsanwaltschaft für die Hauptangeklagten lebenslange Haftstrafen fordert, verlangt sie für den mitangeklagten Bekannten des Paars eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Er soll bei der Beschaffung der Schusswaffe eine Rolle gespielt haben, auf das Kind der Angeklagten aufgepasst und ein falsches Alibi geliefert haben.

Urteil in einer Woche

Kommenden Dienstag wird der Prozess um den Doppelmord von Altenstadt mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Mit einem Urteil wird vor dem Landgericht Memmingen in einer Woche, am 2. Mai, gerechnet.

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