Im Prozess um einen Doppelmord in Altenstadt hat am Memminger Landgericht erstmals der Mitangeklagte ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, den beiden Haupttätern Hilfe geleistet und ihnen ein Alibi geliefert zu haben. Diesem Vorwurf widersprach der Mann am Mittwoch.
Gutgläubigkeit ausgenutzt
Demnach will er nichts von den Mordplänen des 38-Jährigen und dessen 33-jähriger Ehefrau gewusst haben. Wäre es anders gewesen, hätte er ihnen das Vorhaben ausgeredet oder versucht, die Tat zu verhindern, behauptete der Mann vor dem Memminger Landgericht. Das angeklagte Ehepaar habe seine Gutgläubigkeit ausgenutzt, so der Vorwurf des Mannes.
Schon Monate vor der Tat sollen die beiden mit ihrem Kind bei dem 32-Jährigen übernachtet haben. Dabei hätten sie sich nicht nur sein Auto geliehen, sondern auch wissen wollen, wie sie das Haus durch die Hintertür verlassen und dabei unbeobachtet an einer installierten Wildkamera vorbeikommen könnten.
Mitangeklagter sollte Alibi liefern
Einen Monat später, in der mutmaßlichen Tatnacht, sei der Ablauf ähnlich gewesen, so der Mitangeklagte. Am Morgen danach habe der 38-jährige mutmaßliche Haupttäter zu ihm gesagt, dass in der Nacht etwas passiert sei und es sein könne, dass sich die beiden zum letzten Mal sehen würden. Erst später habe ihm das Paar dann eröffnet, ihn bei der Polizei als Alibi benutzt zu haben. Aus Schock habe er nicht genau nachgefragt, was passiert sei, so der 32-Jährige vor Gericht.
Doppelmord aus Angst ums Erbe?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen und seiner Ehefrau vor, einen Doppelmord begangen zu haben. Die Opfer waren der 70-jährige Vater des Angeklagten und dessen 55-jährige Ehefrau. Motiv sei laut Anklage der Streit um das Erbe gewesen. Der Vater hatte wohl damit gedroht, die Schenkung eines Hauses an den Sohn rückgängig zu machen.
Langer Indizienprozess
Weil es zur Tat außer den Angeklagten offenbar keine Zeugen gibt, handelt es sich um einen Indizienprozess. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den gesamten Tathergang nachweisen muss. Deshalb sind mit 29 besonders viele Prozesstage angesetzt. Insgesamt werden 50 Zeugen und 12 Sachverständige gehört.
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