Im Winter können Glatteis, Regennässe oder Schneematsch Radfahrende schnell ins Schleudern bringen. Daher rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club, kurz ADFC, auf seiner Homepage unter anderem dazu, das Bremsen zu vermeiden. Auch am Fahrrad lässt sich einiges machen, um besser durch den Winter zu kommen.
Maßvoll bremsen und Abstand halten
Bei Glatteis sollten Fahrradfahrer möglichst wenig lenken und das Radl ohne zu bremsen ausrollen lassen oder frühzeitig und maßvoll bremsen, am besten mit der Hinterradbremse. Blockiert das Hinterrad, ist das eher zu beherrschen als ein blockierendes Vorderrad. Hierbei wäre ein Sturz kaum zu vermeiden. Wichtig ist auch laut ADFC, Abstand zu halten, einen Helm zu tragen, das Licht anzuschalten und das Tempo zu reduzieren. Bei kurzen Strecken ist es hilfreich, den Sattel etwas nach unten zu stellen, um leichter mit den Füßen den Boden zu erreichen.
Winterreifen oder weniger Luft im Reifen
Wer mehr Halt auf der Fahrbahn möchte, der kann laut ADFC etwas Luft aus dem Reifen lassen und so die Auflagefläche vergrößern und die Haftung auf dem Untergrund verbessern. Allerdings darf dabei der Minimal-Druck nicht unterschritten werden. Eine weitere Alternative sind Winterreifen, mit oder ohne Spikes.
Neopren-Akkuhüllen lohnen sich bei E-Bikern
Allen E-Bikern rät der ADAC im Winter zu Neopren-Akkuhüllen. Denn Minusgrade führen dazu, dass die Akku-Leistung schneller nachlässt und die Reichweite kleiner wird. Vor allem bei Glätte kann beim Anfahren mit E-Bike oder Pedelec das Hinterrad durch die schnelle Beschleunigung die Haftung verlieren und wegrutschen. Deswegen empfiehlt der ADAC, beim Start die geringste Unterstützungsstufe zu wählen. Zudem reagieren viele Pedelec-Antriebe zeitverzögert auf die Pedalbewegungen. Besonders bei Glatteis muss man auf diesen Zeitversatz gefasst sein.
Auf andere Wege ausweichen ist erlaubt
Fahrradfahrer sollten vor allem auf Brücken langsam fahren. Dort ist es oft eisiger als davor und danach. Dasselbe gilt an schattigen Orten, etwa in Wäldern, wo die Straßen kälter und feuchter sein können. Radfahrer dürfen allerdings auch auf andere Wege ausweichen. In Deutschland gilt zwar eine sogenannte "Radwegbenutzungspflicht", die entfällt aber, wenn die Straßen-Verhältnisse nicht zumutbar sind, zum Beispiel bei Glatteis.
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