Eine FFP2-Maske hängt an einem Haken
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FFP2-Maske an Haken

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Falsche Atteste: Verurteiltes Ärztepaar muss doch nicht in Haft

Falsche Atteste: Verurteiltes Ärztepaar muss doch nicht in Haft

Ein Ärztepaar soll im Landkreis Schwandorf falsche Atteste zur Befreiung der Masken- und Impfpflicht ausgestellt haben und wurde dafür zu einer Haftstrafe verurteilt. Jetzt hat das Landgericht Amberg dieses Urteil auf Bewährung ausgesetzt.

Nach gut drei Stunden war das Berufungsverfahren um falsche Maskenatteste schon wieder vorbei. Der Grund: Die Berufung beschränkte sich auf einen Rechtsfolgenausspruch, es wurde also auf Zeugenvernehmungen und Beweisaufnahme verzichtet. Das verkürzte nicht nur den Prozess, sondern kam auch einem Geständnis gleich. Diese Kombination wirkte sich, dem Urteil des Landgerichts zufolge, für die Angeklagten strafmildernd aus.

Massive Reduzierung des Strafmaßes

Konkret wurde beim Mann die Strafe von zwei Jahren und vier Monaten auf ein Jahr und fünf Monate und bei der Frau von einem Jahr und zehn Monaten auf ein Jahr und einen Monat reduziert. Diese Haftstrafen wurden jeweils auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen die beiden eine Geldauflage von jeweils 3.000 Euro bezahlen. Ansonsten blieb das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf vom 21.7.2023 bestehen, wonach die Mediziner drei Jahre lang keine Masken- und Impfpflichtbefreiungen ausstellen dürfen.

Kein finanzieller Vorteil durch Atteste

Außerdem wurde den Medizinern zugutegehalten, dass sie nicht aus finanziellen Motiven gehandelt haben, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Amberg auf BR-Anfrage. Weil sie ihr rechtswidriges Verhalten eingeräumt, eine positive Sozialprognose vorliege und sie nicht vorbestraft sind, entschied das Landgericht, das Strafmaß zu verringern.

Verurteilt in 41 Fällen

Insgesamt wurden 34 Atteste zur Befreiung der Masernimpfpflicht und 26 Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht verhandelt, wobei der Ehemann zwei Drittel der Atteste ausstellte. Daher auch das höhere Strafmaß im Vergleich zu seiner Frau. In 19 Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die zur Vorlage bei Behörden gedacht waren. Für die verbleibenden 41 Atteste wurden die beiden letztlich verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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