Das Ärzte-Ehepaar am Freitag vor der Urteilsverkündung im Gericht
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Ärzte-Paar wegen falscher Atteste zu Haftstrafen verurteilt

Ärzte-Paar wegen falscher Atteste zu Haftstrafen verurteilt

Sie hatten falsche Atteste ausgestellt, um Menschen von der Masken- und Impflicht zu befreien: Ein Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf ist dafür nun vom Amtsgericht verurteilt worden. Beide Mediziner erhielten Haftstrafen ohne Bewährung.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Amtsgericht Schwandorf hat heute ein Ärzte-Ehepaar wegen falscher Befreiungen von der Masken- und Masernimpfpflicht zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar zusammen in 41 Fällen falsche Atteste ausstellte.

Haftstrafen und teilweise Berufsverbot

Der Arzt wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, seine Frau zu einem Jahr und zehn Monaten, die die Richterin beide nicht zur Bewährung aussetzte. Zudem verhängte sie ein teilweises Berufsverbot für die Mediziner: Sie dürfen drei Jahre lang keine Maskenpflicht- und Impfpflicht-Befreiungen ausstellen. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete insbesondere die Atteste zur Befreiung von der Masernimpfpflicht als "schriftliche Lüge".

Richterin: Lebenslange Atteste gibt es nicht

Die Befreiungen seien für die Patienten lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. "So ein Attest kann es nicht geben und darf es nicht geben", so die Richterin, die sich auf die Gutachten von Sachverständigen im Prozess berief. Die Patienten seien zudem nicht ausreichend untersucht worden.

In 19 weiteren Fällen wurde das Paar freigesprochen, da nicht nachgewiesen wurde, dass die in Frage stehenden Maskenatteste auch zur Vorlage bei Behörden oder Schulen gedacht waren. Das sei nach damaliger Rechtslage aber notwendig für eine Verurteilung.

Vertrauensverlust in die Ärzteschaft wiegt schwer

Schwer wiege einerseits der Umfang der Taten und andererseits auch der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, der vom Fall ausgehen könne, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Anwälte forderten Freispruch

Die beiden Anwälte haben bereits angekündigt Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie hatten in ihren Plädoyers Freisprüche für das Ärzte-Paar gefordert. Alle Patienten seien ausführlich untersucht worden, betonten die Verteidiger und verwiesen insbesondere auf lange Gespräche mit den Patienten in der Praxis samt genauer Familienanamnese. Es gebe kein einziges Attest, das nicht vertretbar gewesen wäre. Das Ärzte-Ehepaar habe keine "Attestbeurkundungs-Maschinerie" betrieben, so Anwalt Jan Bockemühl. Es habe auch Fälle gegeben, in denen das Paar trotz Wunsch der Patienten keine Atteste ausgestellt habe.

Blick in den Schwandorfer Gerichtssaal
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