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Markus Söder hat angekündigt, alle noch offenen Bußgeldverfahren in Bayern aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen einzustellen. Diese Entscheidung gab er während der CSU-Fraktionsklausur im Kloster Banz bekannt. Laut dem Amtsgericht München sind allein in der Landeshauptstadt noch etwa 100 Verfahren offen. In anderen bayerischen Städten wie Passau, Landshut und Deggendorf gibt es hingegen keine offenen Fälle mehr, während in Straubing noch knapp 30 Verfahren anhängig sind.
Unmut in der BR24-Community
In der BR24-Community kommt Söders Idee nicht gut an. BR24-User "achnee" schreibt zum Beispiel: "Was für eine dumme Idee des Herrn Söder. Jeder, der sich an die Regeln gehalten hat, wird damit vor den Kopf geschlagen. Diejenigen, die bereits bezahlt haben, werden sich auch ganz herzlich bedanken."
User "FürMenschlichkeit" merkt an: "Aber einfach so, weil es einem mal einfällt, irgendwelche Bußgelder erlassen, die andere bezahlen mussten, bringt nur eines, neue Unzufriedenheit und neuen Ärger! Das braucht grad keiner. (…)".
Laut bayerischem Gesundheitsministerium haben bereits in mehr als 240.000 Fällen Menschen ihre Corona-Bußgelder bezahlt. Einen ersten Corona-Bußgeldkatalog gab es in Bayern im Frühjahr 2020, im Laufe der Zeit wurde er immer wieder an die gerade geltenden Regeln angepasst. Für das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund wurden anfangs 150 Euro fällig, für Verstöße gegen die Maskenpflicht später 250 Euro.
Forderung nach Ausgleich
Den Unmut über Söders Vorschlag, kann der Sozialethiker Markus Vogt verstehen: "Die vielen Tausend, die schon gezahlt haben, die kommen sich da als die Dummen vor. Wichtig ist, dass die Politik einen Ausgleich findet." Das fordert auch BR24 User-"Saj": "Und diejenigen, die bereits Bußgelder zahlen mussten, kriegen sie ihr Geld zurück?"
Eine Rückzahlung der bereits gezahlten Bußgelder sei laut Rechtsanwalt Sebastian Wagner rechtlich nicht möglich. Für eine solche Maßnahme wären Gesetzesänderungen notwendig – ähnlich wie es jüngst beim Cannabis-Verbot geschehen ist: "Ein Einspruch ist jetzt nicht mehr möglich. Man ist jetzt mehr oder weniger dem ausgesetzt, was die Politik jetzt entscheidet. Stand jetzt gibt es für die Leute, die bereits bezahlt haben, keine Möglichkeit jetzt zu handeln."
Gründe für lange Verfahren
Nutzer "Kommi" stellt eine andere Frage in den Raum: "Warum sind diese Verfahren überhaupt noch offen? Vielleicht sollte man einfach mehr Personal im Justizwesen einstellen."
Rechtsanwalt Weber merkt an, dass Behörden oft überlastet sind, was in erster Linie an Personalmangel liege. Er vermutet, dass viele der noch offenen Verfahren aus der späteren Phase der Corona-Pandemie stammen und deshalb erst verspätet begonnen wurden. Der Sozialethiker Vogt geht davon aus, dass die Personen, die ihre Bußgelder noch nicht bezahlt haben, sich in ihrer Grundüberzeugung unangemessen behandelt gefühlt haben: "Es macht Sinn, den Konflikt da beizulegen."
Folgen des Bußgeldrückzugs
Laut Sozialethiker Vogt könnte der Rückzug von den Bußgeldforderungen die Folge haben, dass "die Disziplin bei möglichen künftigen Einschränkungen der Bürger sinken werde". Dennoch bewertet er die Entscheidung an sich positiv: "Ich denke, es ist völlig klar, dass die bayerische Staatsregierung da reagieren muss. Und ich denke, es ist auch sinnvoll, weil es doch eine sehr polarisierende Debatte ist." Insgesamt, so der Sozialethiker, hoffe er, dass die Erfahrungen der vergangenen Pandemie, für die Zukunft sinnvoll genutzt würden.
Im Video: Tausende Corona-Bußgeld-Verfahren sind noch offen - werden sie eingestellt?
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