Ein ehemaliger Ministrant hatte dem Priester Übergriffe vorgeworfen und so das Verfahren ins Rollen gebracht. Das Gericht hält es für erwiesen, dass der Pfarrer sein damals 15-jähriges Opfer wiederholt missbraucht hat. Der Geistliche hat den jungen Mann diverse Male gefesselt und ihn sexuell berührt. Die Vorfälle ereigneten sich im Jahr 2008.
Videos des Geistlichen zeigen Fesselungen
Der heute erwachsene Mann hat vor Gericht als Zeuge ausgesagt. Videos aus dem Besitz des Geistlichen dienten ebenfalls als Beweismaterial. Die Filme zeigen sexuelle Praktiken mit jungen Männern, wie sie der Verurteilte auch an seinem damaligen Schutzbefohlenen vorgenommen hat, darunter Fesselungen und so genannte "Vermessungen".
Schon früher Vorwürfe, aber keine ausreichenden Beweise
Der nun verurteilte Pfarrer war bereits vor einigen Jahren mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert worden. Schon 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft das erste Mal gegen den Mittfünfziger wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Vorwürfe ließen sich damals aber nicht erhärten.
Für Aufsehen hatte damals gesorgt, dass das Bistum Augsburg die Fronleichnamsprozession in Pfaffenhofen ausfallen ließ, weil sie den Stadtpfarrer abrupt von seinen Ämtern entband. Der Grund: Just zu diesem Zeitpunkt waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bekannt geworden. Nach Einstellung des ersten Verfahren arbeitete der Mann wieder in der Seelsorge.
Verteidiger forderte Freispruch und geht in Berufung
Die früheren Vorwürfe (2016) hatte der heute Verurteilte damals bestritten. Im aktuellen Verfahren hat sich der Geistliche nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger plädierte heute auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert gefordert.
Die Anklagebehörde hatte im Vorfeld der Hauptverhandlung versucht, den Fall über einen Strafbefehl zu beenden. Der lautete auf vier Monate Haft mit Bewährung. Damit hätte der Geistliche das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung abschließen können. Das niedrige Strafmaß erklärt sich mit der Geständnisfiktion des Strafbefehls: Wird dieser angenommen, gilt das als stillschweigendes Geständnis, was wiederum die Strafe abmildert. Doch der katholische Priester hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Erst so kam es ab Februar zum Prozess vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen. Nun fällt das Urteil in erster Instanz höher aus: acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Doch noch muss der Mann diese Freiheitsstrafe nicht antreten, denn sein Verteidiger hat umgehend Berufung eingelegt. Damit geht der Fall in die nächste Instanz – ans Landgericht Ingolstadt.
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