Im Februar dieses Jahres war ein ehemaliger Security-Mitarbeiter einer Nürnberger Asylunterkunft wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden – nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil bestätigt. Der damals 54-Jährige hatte Revision eingelegt. Der Mann gilt damit als rechtskräftig verurteilt.
Frauen leiden noch unter Tat
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der Sicherheitsdienstmitarbeiter über Jahre hinweg zwei Frauen mindestens 67 Mal vergewaltigt hatte. Eine dritte hatte er sexuell belästigt. Die Frauen machte er unter anderem durch Drohungen mit dem Jugendamt gefügig. So sagte er ihnen, er nutze seine Position und ließe ihnen die Kinder wegnehmen, sollten sie sich weigern. Die Frauen gaben an, dass sich der Mann in der Unterkunft als "König" und als "Gott" aufgespielt habe, dem mehr als eine Frau zustehe. In einem Interview mit dem WDR gab eine der Vergewaltigten damals an, psychisch noch immer unter den Taten zu leiden. Die Taten ereigneten sich zwischen 2018 und 2022 in der Asyleinrichtung am Schmausenbuck.
Gericht sieht Aussagen der Opfer als glaubhaft an
Das Landgericht begründete das Urteil hauptsächlich mit den glaubwürdigen Aussagen der Opfer. Es sah hier auch keine "Aussage gegen Aussage"-Verhandlung, denn der Angeklagte habe zwar die Vorwürfe abgestritten, aber keine Alternativdarstellung geliefert. Das Gericht hat die Aussagen der Frauen hingegen als glaubhaft gewertet, denn diese hätten die Übergriffe detailreich und ohne Widersprüche mehrfach geschildert. Die Taten hätten sich immer gleich abgespielt: Der Angeklagte hatte die Frauen zum Duschen geschickt und ihnen ein Zeichen gegeben, dass sie dann in einen Raum des Helferkreises oder in den Keller der Unterkunft kommen sollten. Dort mussten sie sich über einen Stuhl beugen oder wurden auf einer Matratze von ihm vergewaltigt.
DNA-Spuren gefunden
Bei den Vergewaltigungen soll der Angeklagte Kondome verwendet und "akribisch entsorgt" haben, um keine Spuren zu hinterlassen, sagte die Richterin. An einer Matratze im Keller der Unterkunft fanden die Ermittler dennoch DNA-Spuren des Angeklagten und einer der Frauen. Den Fund wertete das Gericht als stützendes Beweismittel.
Mehrfach vergewaltigt – Opfer in Angst
Eine der Frauen hatte sich erst einer Frau aus dem Helferkreis anvertraut, nachdem sie aus der Unterkunft ausgezogen war. Doch das Trauma nahm die Frau auch in ihre eigene Wohnung mit: Sie habe mit heruntergelassenen Rollläden gelebt und sei kaum vor die Tür gegangen. Das wurde erst besser, als sie von der Verhaftung des Angeklagten hörte. Die andere Betroffene bekomme noch heute rund zehn Panikattacken pro Woche.
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