Der Bayerische Gemeindetag bringt seit Montag die Führungskräfte der kommunalen Wasserwirtschaft in Neunburg vorm Wald in der Oberpfalz zusammen. Ein Ärgernis, das auf der Tagung diskutiert wird: Langwierige Verfahren zur Ausweisung neuer Wasserschutzgebiete in Bayern.
Verfahren laufen zum Teil seit über 20 Jahren
Mehr als 400 solcher Wasserschutzgebietsverfahren seien derzeit bei den Landratsämtern offen, teilweise seit über 20 Jahren, bemängelt Juliane Thimet, Wasserrechts-Expertin des Bayerischen Gemeindetags. In den vergangenen 20 Jahren habe sich in Bayern etwa 20 Prozent weniger Grundwasser neu gebildet. Die Wasserressourcen für die Bevölkerung zu sichern sei eine zentrale staatliche Aufgabe.
Nicht mehr "alles mit allen diskutieren"
"Alles mit allen diskutieren müssen in solchen Verfahren, das kostet unendlich viel Zeit", so die Juristin. Sie ist überzeugt: Die Wasserschutzgebietsverfahren könnten verschlankt werden. Wie, das hat sie dem Umweltausschuss des Landtags bereits erklärt.
"Wenn jemand etwas gegen ein Schutzgebiet hat, sollte nur noch die Frage relevant sein: Ist er in seinen eigenen Rechten verletzt?", schlägt Thimet vor. Denn Landratsämter hätten es häufig mit "gut orchestrierten Schutzgebietsgegnern" zu tun, die "die Landratsämter zuweilen regelrecht fluten" mit unspezifischen Mustereinwendungen. Ein neues Wasserschutzgebiet bringt schließlich Gebote und Verbote mit sich, die die Grundstücksnutzung einschränken können.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz zeigt laut Thimet, wie es anders geht: Entsprechende Anlagen sind laut dem Gesetz "im überragenden öffentlichen Interesse" und haben in der Abwägung mit Belangen der Betroffenen Vorrang. Der Umweltausschuss werde die Vorschläge prüfen, versicherte der Vorsitzende des Gremiums, der Schwandorfer CSU-Abgeordnete Alexander Flierl, bei der Tagung.
Vielschichtige Bedenken bei Betroffenen
Betroffene Grundstückbesitzer reagieren in der Regel erstmal skeptisch auf Pläne für ein Wasserschutzgebiet, so die Erfahrung des Wasserwirtschaftsamts Regensburg. Es begleitet solche Verfahren als sachverständige Behörde. Die Bedenken seien sehr vielschichtig, sagte ein Sprecher auf BR-Anfrage. Landwirte sorgen sich beispielsweise, in der Nutzung von Spritzmitteln oder Dünger eingeschränkt zu werden oder keinen Stall mehr bauen zu dürfen.
Fällt ein Wohngebiet in eine Schutzzone, verschärft das oft die Bauvorschriften. Etwa indem Abwasserleitungen besonders sicher sein müssen, Erdwärmepumpen verboten sind oder man den Tank der Ölheizung regelmäßig von einem Sachverständigen prüfen lassen muss. Grundsätzlich gilt: Je näher am Brunnen, desto mehr Verbote. Die Schutzzonen sind abgestuft.
Versorger: Wassercent soll in den Wasserschutz gehen
Flierl betonte auch, dass noch in diesem Jahr Entscheidungen zum Bayerischen Wassercent fallen sollen, eine Gebühr für das Abpumpen von Grundwasser. Die kommunalen Wasserversorger forderten bei der Tagung, dass die Einnahmen in den Wasserschutz investiert werden, so würden die Bürger die Gebühr auch akzeptieren.
Außerdem wollen die Versorger die Abgabe nicht alleine zahlen. Auch Landwirtschaft und Industrie sollen in den Wassercent einbezogen werden. Das ist noch offen. Alexander Flierl aus dem Umweltausschuss will sich "hier definitiv nicht festlegen". Man werde genau abwägen, ob und welche Ausnahmen man mache.
Gemeindetag: Alle, die Wasser entnehmen, gleich behandeln
Aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags müssen als erster Schritt zunächst flächendeckend Messgeräte an allen Entnahmestellen installiert werden. "Es sind viele Brunnen draußen, bei denen gar nicht bekannt ist, wie viel wird da eigentlich an Wasser entnommen?", schildert Thimet. "Wir müssen das bitte wissen." Bei den Versorgern mit dem Wassercent anzufangen, weil man hier die Entnahmemengen kenne, das sei die falsche Schrittfolge. Zunächst sei Vorarbeit zu leisten, um dann alle gleich behandeln zu können.
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