Stephan Protschka, AfD-Landesvorsitzender von Bayern, sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Armin Weigel

Beleidigungs-Prozess gegen Bayerns AfD-Chef Protschka

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Söder-Beleidigung: AfD-Chef Protschka muss Geldauflage zahlen

Gegen eine Geldauflage und eine Erklärung hat das Amtsgericht Deggendorf das Verfahren gegen den bayerischen AfD-Landeschef Stephan Protschka wegen Beleidigung eingestellt. Protschka muss 12.000 Euro bezahlen und von weiteren Beleidigungen absehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Beleidigungsverfahren gegen Bayerns AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker aus Niederbayern vorgeworfen, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen "Södolf" und "Landesverräter" genannt zu haben. Die Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Deggendorf war auch mit einer Erklärung verbunden, die ein Verteidiger des AfD-Politikers vortrug.

Begriffe des Vorredners übernommen

In der Erklärung hieß es, Protschka werde die beleidigenden Ausdrücke nicht mehr wiederholen. Außerdem lägen dem AfD-Politiker Anspielungen auf die NS-Zeit grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.

Die Richterin am Amtsgericht Deggendorf erklärte, die von Stephan Protschka in seiner Aschermittwochsrede verwendeten Ausdrücke könnten als Spontanäußerungen gewertet werden. Sie seien außerdem von seinem Vorredner Gerald Grosz, einem ehemaligen FPÖ-Politiker aus Österreich, übernommen worden.

Bis Ende August muss der Niederbayer nun die Geldauflage zahlen. Dann werde das Verfahren endgültig eingestellt, so die Richterin.

Protschka mit Ausgang zufrieden

Der 46-jährige Bundestagsabgeordnete aus Dingolfing sagte im Anschluss, er sei mit der Entscheidung zufrieden, er sei unschuldig. Außerdem habe er Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht mit dem NS-Regime in Verbindung bringen wollen.

Nach einer Anzeige von Markus Söder hatte die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen Protschka eingeleitet. Der Bundestag hob dafür die Immunität des niederbayerischen AfD-Politikers gegen die Stimmen seiner Fraktion auf.

Vergangenes Jahr im November dann erließ das zuständige Amtsgericht Deggendorf einen Strafbefehl über 60 Tagessätze, gegen den Protschka Einspruch einlegte. Deswegen kam es heute zur Hauptverhandlung in Deggendorf.

Verfahren gegen Vorredner Grosz läuft noch

Der österreichische Gastredner Gerald Grosz wurde Anfang April vom Amtsgericht Deggendorf wegen Beleidigung zu einer Strafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Auch er hatte unter anderem "Södolf" verwendet. Das Verfahren gegen Grosz ist noch nicht abgeschlossen. Der österreichische Rechtspopulist legte Berufung ein.

Stephan Protschka: Im Bundestag - ohne Immunität

Stephan Protschka - geboren in Dingolfing - war von 1993 bis 2010 Mitglied der Jungen Union Bayerns, wurde 2012 Mitglied des AfD-Vorläufervereins "Wahlalternative 2013" und ist seit 2013 bei der AfD. Seit 2017 sitzt er im Deutschen Bundestag. Er gehört der offiziell aufgelösten rechtsextremen AfD-Strömung "Der Flügel" an.

Seit Oktober 2021 ist der heute 46-Jährige Vorsitzender des bayerischen AfD-Landesverbands. Am 6. Juli 2022 hob der Bundestag Protschkas parlamentarische Immunität wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten auf. Der Wahlkreis des gelernten Elektroinstallateurs und späteren Vermögensberaters ist Rottal-Inn.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!