Der Angeklagte (l) sitzt neben seiner Verteidigerin Regina Rick im Sitzungssaal im Landgericht Traunstein. Dahinter sind Anwalt Harald Baumgärtl (l) und Pflichtverteidiger Markus Frank zu sehen.
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Der Angeklagte (l) sitzt neben seiner Verteidigerin Regina Rick im Sitzungssaal im Landgericht Traunstein, dahinter weitere Verteidiger.

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Haftstrafe oder Freispruch? Urteil im Hanna-Prozess fällt

Haftstrafe oder Freispruch? Urteil im Hanna-Prozess fällt

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna will das Landgericht Traunstein am Dienstag das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe, die Verteidigung fordert Freispruch.

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Die Jugendkammer am Landgericht Traunstein will heute Mittag das Urteil im sogenannten "Hanna-Prozess" verkünden. Ein 22-jähriger Mann aus Aschau im Chiemgau ist wegen heimtückischen Mordes an der Medizinstudentin Hanna angeklagt. Der Azubi steht seit Oktober letzten Jahres vor Gericht. Er soll die junge Frau am 3. Oktober 2022 aus sexuellen Motiven auf deren Heimweg nach einem Besuch im Club "Eiskeller" angegriffen, sie gewürgt und ihr mehrfach mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben. Um die Tat zu vertuschen, soll er sie in den damals Hochwasser führenden Bärbach nahe der Kampenwandbahn geworfen haben.

Staatsanwaltschaft verlangt Haft wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt von Hannas Eltern, die Nebenkläger sind, haben neuneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten wegen Körperverletzung und Mord gefordert. Der 22-Jährige war zur Tatzeit gegen 2.30 Uhr nachts als Jogger unterwegs. Er habe sich durch Täterwissen verraten und verschiedenen Zeugen die Tat gestanden, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Auch die Gutachter gingen davon aus, dass die schweren Verletzungen am Körper von Hanna nicht durch das Treiben im Fluss oder etwa durch ein Wehr entstanden sein können. Der Gerichtsmediziner hatte unter anderem fünf gleichförmige Verletzungen am Kopf, einen Wirbelbruch, sowie den Bruch beider Schulterdächer festgestellt. Die Unfallthese sei auch durch die Verletzungen eindeutig widerlegt, so der Staatsanwalt.

Verteidiger fordern Freispruch

Die drei Verteidiger - unter anderem die Münchner Anwältin Regina Rick - fordern dagegen einen Freispruch für den 22-Jährigen. Sie hatten in ihren Plädoyers die Aussagen der Zeugen als unglaubwürdig dargestellt. Unter anderem zweifelten sie an der Aussage eines Mithäftlings, der sich erst während des Prozesses gemeldet hatte und dem der Angeklagte in der gemeinsamen U-Haft angeblich die Tat gestanden hatte. Laut der Verteidigung gebe nichts, was für den Angeklagten als Täter spreche. Die Anwälte des 22-Jährigen gehen von einem selbstverschuldeten Unfall der Medizinstudentin aus. Im Falle einer Verurteilung hat Verteidigerin Regina Rick bereits Revision gegen das Urteil angekündigt.

Freispruch im "Badewannenmord-Prozess"

Regina Rick hatte im sogenannten "Badewannenmord", bei dem es um den Tod einer Seniorin am Tegernsee ging, ein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt. Der zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilte Manfred Genditzki kam so durch ein neues Gutachten, das ihn vom Vorwurf des Mordes entlastete, nach 13 Jahren Haft im Sommer letzten Jahres frei.

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